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Schule schließt Klima-Aktivist*innen von Berlinfahrt aus

Jeden Freitag demonstrieren Schüler*innen weltweit für den Klimaschutz.
Foto: dpa

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Stell dir vor, du freust dich auf einen Ausflug mit deiner Klasse, und plötzlich darfst du doch nicht mehr mit: Genau das ist drei Aktivist*innen von „Fridays for Future“ passiert, die in Traunstein zur Schule gehen. Sie sind durch die Schulleitung von einem Ausflug nach Berlin ausgeschlossen worden. Der Grund: Durch ihre Teilnahme an der Klimademonstration am 29. November haben die Zehntklässler*innen zwei Schulstunden verpasst. Die drei 15-Jährigen besuchen das Chiemgau-Gymnasium in Traunstein. Bei dem Ausflug handelt es sich zwar um ein Angebot der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung, die Reise wird also nicht von der Schule organisiert. Das Gymnasium entscheidet aber, wer mitfahren darf.

Laut der Schule war den Schüler*innen die Teilnahme an der Fahrt noch nicht zugesichert, die Betroffenen sehen das anders: Ein Traunsteiner Vertreter von „Parents for Future“ hat kein Verständnis für die Entscheidung.

Gemeinsam mit 30 anderen Schüler*innen sei auch seine Tochter zu einer Veranstaltung der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung nach München eingeladen worden. Dort sei verkündet worden, dass alle Anwesenden Ende Januar auch für einen viertägigen politischen Ausflug nach Berlin fahren dürften. Geplant sei unter anderem ein Planspiel im Bundesrat sowie der Besuch des ehemaligen Stasi-Gefängnisses in Hohenschönhausen. Die Eltern und Schüler*innen hätten schon entsprechende Einverständniserklärungen unterschrieben, so der Vertreter von „Parents for Future“. Deswegen seien alle fest davon ausgegangen, dass die betreffenden Jugendlichen fahren dürfen. In der Woche vor der Klimademo aber sei seine Tochter dann aus dem Unterricht geholt worden und von einer Lehrkraft vor die Wahl gestellt: „Entweder du gehst zur Klimademo oder du fährst nach Berlin.“

Die Betroffenen wollen sich wehren

Das Chiemgau-Gymnasium bestreitet, dass es schon eine feste Zusage gegeben habe. Insgesamt umfasse die 10. Jahrgangsstufe 145 Schüler*innen, nur für 30 von ihnen gebe es einen Platz. Ausgewählt würden die Teilnehmenden nach bestimmten Kriterien, unter anderem politischem Interesse und besonderem schulischem Engagement. „Viele engagierte Schülerinnen und Schüler halten sich stets an schulische Regeln und bestehende Rechtsnormen. Sie alle interessieren sich für die Teilnahme. Daher ist der Umstand des unentschuldigten Fehlens bei der Auswahl natürlich zu berücksichtigen“, heißt es in einer Stellungnahme der Schule. Der Grund des Fehlens sei ebenso wie die Anzahl der Fehlstunden dabei erst einmal egal. Der stellvertretende Rektor Markus Gnad bekräftigt gegenüber jetzt, dass die Entscheidung keine Strafe sei. „Alle Interessierten haben entsprechende Erklärungen unterschrieben. Die drei Betroffenen sind nicht die Einzigen, die nicht mit nach Berlin fahren dürfen.“

Die Betroffenen finden diese Argumentation absurd. Gerade ein politischer Ausflug solle doch besonderes politisches Engagement auch in der Auswahl berücksichtigen. „Wir werten die Maßnahme gegen die Schülerinnen und Schüler als einen Versuch, politische Partizipation zu unterdrücken“, sagt der 21-jährige Sebastian Krüger von der FFF-Gruppe Traunstein. „Während meiner Generation vor einem Jahr noch vorgeworfen wurde, politikverdrossen zu sein, werden nun ausgerechnet die bestraft, welche sich politisch engagieren.“ Die Schule selbst zeigt sich erstaunt über die Aufregung. Gefallen lassen wollen sich die Betroffenen den Ausschluss von der Fahrt nicht: „Natürlich werden wir versuchen, gegen die Entscheidung der Schule vorzugehen, denn Schulen sollen zur Demokratie erziehen und nicht politischen Protest unterdrücken“, so Sebastian Krüger.

Aus dem Kultusministerium hat Konrektor Gnad keinen Gegenwind zu befürchten. Minister Michael Piazolo (Freie Wähler) will zum Traunsteiner Fall nichts sagen, aber er verweist auf  das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Darin sei alles geregelt, sagte er. Die Schulleiter entscheiden, wie sie auf die demonstrierenden Jugendlichen reagieren und welche Erziehungs- sowie Ordnungsmaßnahme angemessen sind. Die Schule darf laut Artikel 86 die Schüler*innen auch von einer „sonstigen Schulveranstaltung“ ausschließen, „soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen“.  Und Markus Gnad ergänzt, dass die Entscheidung mit allen Gremien der Schule besprochen worden sei. „Wir haben keinen Handlungsbedarf gesehen. Wir fanden das Vorgehen einwandfrei“, sagt auch der Elternbeiratsvorsitzende Sebastian Ring.

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