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2800 Euro brutto für den Polizisten im gehobenen Dienst

Foto: privat Bearbeitung: jetzt

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Der Weg

Ein Mitglied meiner Familie arbeitet ebenfalls bei der Polizei, darüber habe ich einiges vom Polizeialltag mitbekommen. Besonders fasziniert hat mich an dem Beruf, dass man jeden Tag etwas Neues erlebt. Im Anschluss an mein Abitur und dem Grundwehrdienst bei der Bundeswehr habe ich dann bei der Bundespolizei eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum Polizeibeamten im mittleren Dienst absolviert. Um später bessere Aufstiegschancen zu haben, habe ich noch ein dreijähriges Studium im Bereich „gehobener Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin drangehangen. Damit konnte ich also direkt in den gehobenen Dienst aufsteigen. Das Studium hatte einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil wurden Module wie Polizeirecht, Prozessrecht, Strafprozessrecht, Führungslehre, Soziologie und Psychologie vermittelt. Der praktische Teil fand in Form von Praktika in den Polizeidienststellen statt.

Meine Dienststelle

Seit Oktober 2017 arbeite ich in der Polizeidirektion 1 Abschnitt 15, einer Polizeidienststelle am Prenzlauer Berg in Berlin. In diesem Abschnittsbereich werden hauptsächlich Straftaten wie Raubüberfälle, Körperverletzung, häusliche Gewalt, Trunkenheit im Straßenverkehr, Verkehrsunfälle oder Diebstähle verübt. Neben mir sind in meiner Dienstgruppe aktuell noch 23 Polizisten und 7 Polizistinnen tätig.

Diversität bei der Polizei

Wie auch in meiner Dienstgruppe gibt es in Berlin inzwischen immer mehr Polizist*innen mit Migrationshintergrund. Erst zu Beginn des Jahres hat eine Studie des Mediendienst Integration sogar gezeigt, dass Berlin das Bundesland mit dem höchsten Anteil von Bewerbern und neu Eingestellten aus Einwandererfamilien ist. Generell finde ich, dass Diversität etwas Gutes ist und sich nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Polizei wiederspiegeln sollte. Das ist auch im Alltag sehr hilfreich. Manchmal werden wir zum Beispiel zu Situationen gerufen, in denen es besonders wichtig ist, auf sprachliche, religiöse und kulturelle Unterschieden reagieren zu können. Da hilft es schon, wenn man Kolleg*innen hat, die die Muttersprache der Betroffenen sprechen und damit die Situation verständlicher machen können.

Die Kennzeichnungspflicht

In neun von sechzehn Bundesländern, darunter auch Berlin und Brandenburg, sind Polizist*innen verpflichtet, einen Namen oder eine Dienstnummer an ihrer Kleidung zu tragen. Erst vor kurzem wurde dieses Gesetz wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht diskutiert. Zwei Polizist*innen aus einer geschlossenen Einheit in Brandenburg hatten erfolglos geklagt, weil sie dadurch Belästigung und Nachstellung fürchteten oder sich sogar um die Sicherheit ihrer Familien sorgten. Je nachdem, in welchen heiklen Situationen ein Einsatz stattfindet, ist diese Sorge aus meiner Sicht nachvollziehbar. Trotzdem finde ich, dass die Argumente für die Kennzeichnungspflicht überwiegen. Diese Transparenz ist wichtig, da wir dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei stärken können. Beispielsweise, wenn es zu Fehlverhalten der Polizei kommen sollte und wir so interne Ermittlung einleiten können. Zum Glück habe ich solche Situationen bisher nicht erlebt.

Der Arbeitsalltag und das Privatleben

Mein Alltag als Polizist im Funkwageneinsatzdienst ist sehr vielseitig. Oft werde ich zu Notfällen gerufen und bin dann der erste am Einsatzort. An anderen Tagen fahre ich Streife oder werde auf der Wache eingesetzt, um Anzeigen aufzunehmen. Außerdem arbeite ich im Schichtdienst. Meine Woche hat in der Regel 41,5 Stunden, regelmäßig kommen aber auch Überstunden dazu. Manchmal ist es etwas schwierig, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, weil es auch vorkommt, dass man spontan am Wochenende eingesetzt wird und das ein oder andere Treffen mit Freunden verpasst.

Die größten Herausforderungen in dem Job

Ich muss versuchen, in jeder Situation die richtige Entscheidung zu treffen. Besonders kräftezehrend sind zum Beispiel Einsätze wegen eines angedrohten Suizids. Da muss man unter großem Druck einen guten Draht mit der Person aufbauen, um ihr zu helfen und sie von dem Suizid abzuhalten. Dabei ist immer ausgeprägtes Fingerspitzengefühl gefragt, man muss sich gut in die Lage der drohenden Person hineinversetzen können. Auch im Nachhinein sind diese Situationen oft belastend. Dann ist es wichtig, Berufs- und Privatleben möglichst zu trennen. Ist es nach einem bestimmten Einsatz aber einmal nicht möglich, abzuschalten und das Erlebte hinter sich zu lassen, gibt es Polizeiseelsorger*innen, die den Polizist*innen helfen können, die belastende Situation zu bewältigen.

Das Geld

Um die Aufstiegschancen und die Gehaltsstufen der Polizei nachvollziehen zu können, muss man wissen, dass es unterschiedliche Laufbahnen gibt: den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. Je nach Laufbahn, Berufserfahrung, Besoldungsstufe und Bundesland fallen die Gehälter jedes*r Polizist*in unterschiedlich aus. Im gehobenen Dienst umfassen die Ämter die Besoldungsstufen A9 bis A13S. Aktuell bin ich in der Stufe A9 und verdiene monatlich 2838,87 Euro brutto.  Mit meiner Ausbildung im gehobenen Dienst und ein bisschen mehr Berufserfahrung kann ich bis A13S aufsteigen und dann beispielsweise als Dienstgruppenleiter arbeiten. Habe ich darüber hinaus noch mehr Berufserfahrung, kann ich schließlich in die Erfahrungsstufe 8 eingruppiert werden und verdiene dann monatlich bis zu 4900 Euro brutto.

Der Ruf

Ich habe das Gefühl, dass mein Beruf noch immer sehr angesehen ist. Meistens bin ich im Einsatz nicht der Buhmann, sondern der Helfer in Not. Trotzdem wird die Polizeiarbeit manchmal auch kontrovers diskutiert, besonders in den Medien. Beispielsweise das Thema Racial Profiling. Da wird Polizist*innen vorgeworfen, Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft zu kontrollieren. Ich selbst habe so etwas nie erlebt, wir halten uns da in unserem Team immer an das Gesetz. Das schreibt vor, dass wir eine Person nur kontrollieren dürfen, wenn sich diese eindeutig verdächtig verhält. Macht sich also jemand an einem Fahrrad zu schaffen, ist das Verhalten der Person verdächtig und ich habe einen Grund, sie zu kontrollieren. Eine Person ohne Verdacht zu kontrollieren ist grundsätzlich nicht rechtens, außer man befindet sich an einem kriminalitätsbelasteten Ort. Diese Orte setzen voraus, dass dort vermehrt Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden, also zum Beispiel Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzung, Drogenhandel oder auch gewerblicher oder bandenmäßiger Taschendiebstahl. Dort darf die Polizei also auch verdachtsunabhängig kontrollieren, das bedeutet, sie darf ohne konkreten Verdacht Sachen und Personen durchsuchen, sowie deren Personalausweis zur Identitätsfeststellung verlangen.

Die Frage, die auf Partys immer gestellt wird

Viele fragen mich, ob mein Beruf nicht gefährlich sei. Natürlich gibt es ein Restrisiko. Es kann vorkommen, dass man zu einer Ruhestörung gerufen wird und erwartet, dass der Hausbesitzer die Musik leiser stellt. Und dann steht plötzlich ein aggressiver Mensch mit einem Messer vor dir. Ich kann nie wirklich wissen, welche Situation mich erwartet und muss mich immer wieder vor Ort auf mein Gefühl, das Gelernte und meine Kolleg*innen verlassen. Bei sehr heiklen oder gefährlichen Einsätzen holen wir uns aber meist Verstärkung von den Kolleg*innen der Spezialdienststellen. Im Gegensatz zu einem Streifenpolizisten, der meist als erster am Einsatzort ist, werden die Spezialeinsatzkräfte im Vorfeld von uns über die Einsatzsituation informiert und können den Sachverhalt besser einschätzen. Die Polizist*innen der Spezialeinsatzkräfte sind ein Team von besonders ausgebildeten Spezialist*innen, die ausschließlich auf besonders gefährliche Einsätze und Situationen vorbereitet und trainiert werden.

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