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Job-Kolumne: Wie viel verdient eine Jugendgerichtshelferin?
Was eine Jugendgerichtshelferin tut
„Im Auftrag des Jugendamtes unterstütze ich Jugendliche, die Straftaten begangen haben. Mein Job ist es, sie auf ihre bevorstehenden Gerichtstermine vorzubereiten und sie danach weiter zu begleiten. Ich erkläre Jugendlichen also zum Beispiel, was sie vor Gericht anziehen sollten oder wer dort alles anwesend sein wird. Ich kann ihnen auch grob schätzen, in welchem Rahmen die Strafe ausfallen könnte. Gleichzeitig mache ich den Richtern Vorschläge, wie den Jugendlichen bei der Resozialisierung geholfen werden kann, zum Beispiel mit Trainingskursen oder Sozialstunden.
Wenn die Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren sind, empfehle ich auch, ob sie nach Jugendstrafrecht oder nach dem Strafrecht für Erwachsene zu behandeln sind. Ob sich der Richter danach richtet, ist aber seine Entscheidung. Wenn ein Urteil gefällt wurde, kümmere ich mich oft darum, wie es weitergeht. Ich organisiere beispielsweise die Stellen, wo der Jugendliche die Sozialstunden ableisten kann. Wenn jemand ins Gefängnis muss, ist es mein Job, die Resozialisierung zu begleiten. Zum Beispiel, indem ich einen Platz in einer Wohngruppe für die Zeit nach der Haftentlassung organisiere und zusammen mit dem Jugendlichen die Zeit im Gefängnis reflektiere.
Wie es sich anfühlt, für die Freiheit anderer mitverantwortlich zu sein
Ich trage große Verantwortung: Meine Empfehlung ist für das Urteil oft maßgeblich. Ich muss außerdem einschätzen können, mit welchen Maßnahmen die Jugendlichen nicht rückfällig werden und ins Gefängnis kommen. Abschätzen können, wie sich die Jugendlichen vor sich selbst schützen. Oder sie auch einfach motivieren. Denn manche halten sich nach dem Urteil beispielsweise nicht an Auflagen. Ich helfe den Jugendlichen dann dabei, ihre Freiheit nicht zu verspielen.
Wie der Arbeitsalltag aussieht
Mein Arbeitstag beginnt zwischen sieben und acht Uhr morgens und besteht vor allem aus Terminen. Vormittags sitze ich häufig in Gerichtsverhandlungen, bei denen ich Jugendliche emotional unterstütze und meine Empfehlung vortrage. Nachmittags lerne ich oft neue Klienten und, wenn sie minderjährig sind, auch ihre Eltern bei einem persönlichen Treffen kennen. Denn später soll die Hilfe genau auf den jeweiligen Jugendlichen zugeschnitten sein, damit der Straftäter wieder auf die rechte Bahn kommt. Ich stelle dafür viele Fragen und verfasse später einen Bericht: Darin erfasse ich den schulischen oder beruflichen Lebenslauf, aber auch den Entwicklungsverlauf. In dem Bericht steht also zum Beispiel, ob er aus einem schwierigen Elternhaus kommt, in was für einem Freundeskreis er sich bewegt und welche Zukunftspläne der Jugendliche hat.
Mein Job bedeutet auch viel Bürokratie, ich muss Akten anlegen, Schreiben an die Stellen für Sozialstunden aufsetzen oder Kurse anfragen. Trotzdem muss ich oft auch flexibel sein. Manchmal dauern die Verhandlungen mehrere Tage, oder ich muss mal zu spontanen Vorladungen kommen, wenn Untersuchungshaft droht. Natürlich habe ich auch oft Fortbildungen zum Jugendstrafrecht, um da immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Was der Job mit dem Privatleben macht
Mir gelingt es ganz gut, die Arbeit von meinem Privatleben zu trennen. Auch, wenn sie schon psychisch belastend ist. Oft haben die Jugendlichen große Päckchen zu tragen, manche haben Drogenprobleme oder Gewalt erfahren. Zu mir kommen Menschen nur, wenn sie Probleme haben, das kann einen schon mitnehmen. Aber zu Hause beschäftigt mich das eigentlich nicht.
Wie man zur Jugendgerichtshilfe kommt
An der Fachoberschule habe ich den sozialen Zweig belegt, danach habe ich an der Fachhochschule soziale Arbeit studiert. Mein halbjähriges Praktikum habe ich dann genau hier in der Jugendgerichtshilfe gemacht. Ich war von dem Job gleich begeistert. Mich interessiert einfach, wie es dazu kommt, dass Jugendliche straffällig werden. Also bin ich gleich nach dem Studium zum Jugendamt und dann zur Jugendgerichtshilfe. Das Studium hat insgesamt sieben Semester gedauert und in meinen ersten Wochen im Jugendamt habe ich noch spezifischere Fortbildungen für die Jugendgerichtshilfe gemacht.
Welche Fragen man auf Partys gestellt bekommt
Meistens kommt sowas wie: Sind das Schwerkriminelle? Hast du da keine Angst, wenn du dich mit denen alleine triffst? Oder wenn du sie im Gefängnis besuchst? Ich antworte dann, dass die meisten keine Schwerverbrecher sind und ich auch noch nie Angst vor den Jugendlichen hatte. Ich bin ja dafür da, ihnen zu helfen – warum sollten sie mich angreifen? Meistens haben eher die Jugendlichen Angst. Vor dem Gerichtsprozess, der auf sie zukommt. Deshalb sind sie oft sehr aufgeschlossen und höflich zu mir. Und wenn ich sie im Gefängnis besuche, freuen sie sich. Ich will damit aber nicht sagen, dass generell alle jugendlichen Straftäter ungefährlich für die Allgemeinheit sind. Manche sind das nicht.
Welche Eigenschaften man als Jugendgerichtshelferin braucht
Zuallererst braucht man Empathie. Ich muss damit umgehen können, was die Jugendlichen so an Problemen mitbringen. Zum Beispiel, wenn jemand ein Suchtproblem hat, Geld braucht und deswegen geklaut hat. Außerdem muss man gut netzwerken können – ich muss wissen, wo ich jemanden hinschicken kann, damit ihm oder ihr geholfen wird. Da muss ich immer auf dem neuesten Stand bleiben, wer gerade im Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft für Jugendliche arbeitet und wer, um beim Beispiel zu bleiben, in der Gegend Anti-Drogen-Kurse anbietet.
Vorstellung vs. Realität
Bevor ich den Job gemacht habe, wusste ich gar nicht, dass es Jugendgerichtshilfe gibt. Aber viele denken wohl, dass wir Jugendgerichtshelferinnen quasi mit den Jugendlichen gegen die Staatsanwaltschaft kämpfen würden. So ist das aber gar nicht. Eigentlich versuchen alle zusammen, das Beste für einen jungen Menschen rauszuholen. Es ist schön zu sehen, wenn das funktioniert: Vor kurzem habe ich wieder einen jungen Mann getroffen, dem wir vor ein paar Jahren geholfen haben. Er hatte mehrere Diebstähle begangen und der nächste hätte ihn ins Gefängnis gebracht. Er war dann auf Bewährung und wir haben ihn dabei unterstützt. Diese letzte Chance hat ihm die Augen geöffnet. Jetzt hat er eine Ausbildung gemacht und ist glücklich.
Das Gehalt als Jugendgerichtshelferin
Als Angestellte im öffentlichen Dienst verdiene ich nach Tarif 3242 Euro brutto im Monat. Wobei ich noch etwas dazuverdiene, weil ich auch noch im Kinderschutz vom Jugendamt arbeite. Mir persönlich reicht das, aber im Vergleich zu anderen Akademiker-Jobs in der Wirtschaft ist es schon zu wenig. Vor allem, wenn man bedenkt, dass wir jeden Tag mit belastenden Situationen konfrontiert sind. Da geht es um die Wertschätzung von sozialen Berufen.“
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Journalistenschule ifp entstanden. Der Autor des Textes ist dort Stipendiat und hat diesen Beitrag innerhalb eines gemeinsamen Projektes mit jetzt recherchiert und verfasst. Die im Rahmen des Projektes entstandenen Beiträge findest du auf der Themenseite „jetzt: Freiheit“.