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Rundfunkgebühren
Schon GEZahlt? Danke. Jeder kennt diese Werbung der GEZ. GEZ, das ist die Institution, die offiziell die Bezeichnung „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ trägt. Seit dem 1. Januar 1976 erhebt sie die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Gebühren machen das vielfältige Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich. Von Tagesschau bis Kinderkanal, von Arte bis Tatort - insgesamt 21 Fernsehprogramme und 57 UKW-Radios erfüllen mit Hilfe der Rundfunkgebühren den öffentlichen Bildungsauftrag. Zahlen muss die Gebühren jeder, der Rundfunkgeräte, also Radio und Fernseher, besitzt. Ausgenommen sind Zweitgeräte wie zum Beispiel das Autoradio. Entgegen anders lautender Gerüchte muss man für seine Geräte auch dann zahlen, wenn man die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht nutzt, das heißt, wenn man keine Lust auf Musikantenstadl oder Heute-Nachrichten hat. Von den Rundfunkgebühren befreit sind zum Beispiel Asylbewerber, BAföG-Bezieher, Schwerbehinderte und Arbeitslose. Auch Jugendliche, die noch bei ihren Eltern wohnen, und deren Einkommen das Sozialhilfeniveau nicht übersteigt, sind befreit von den Gebühren. Alle anderen zahlen 5,52 Euro für ein Radio und 17,03 Euro für den Fernseher. Weil, laut Internetseite, die Erfahrung gezeigt hat, „dass bei vielen Bürgern und auch Unternehmen Unklarheit über den Umfang der Rundfunkgebührenpflicht besteht“ und die Rundfunkgebühren zu den lästigen Formaliäten des Alltags gehören, werden sie nicht immer gezahlt. Deshalb startet die GEZ regelmäßig ihre Werbekampagnen. „Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen“, sagt die GEZ auf ihrer Internetseite. Für den Fall, dass man das Bezahlen trotzdem vergisst, schickt die GEZ Beauftragte los, die hin und wieder unerwartet klingeln und die berühmte Frage stellen: Schon gezahlt? All diese Maßnahmen begründet die GEZ damit, „im Interesse aller zahlenden Rundfunkteilnehmer“ zu handeln. 2003 hat sie dafür und für ihre anderen Aufgaben insgesamt fast 3 Millionen Euro verbraucht. Was die Aufgaben der GEZ sind und wieviel sie einnehmen und ausgeben darf, regelt der Rundfunkstaatsvertrag. In dem steht bisher, dass alle „zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkgeräte“ gebührenpflichtig sind, also Fernseher und Radios. Computer sind nur betroffen, wenn sie mit einer TV-/Radiokarte ausgerüstet sind. Bis zum 31.12.2006. Ab dem 1. Januar 2007 sollen alle Firmen und Haushalte, die keinen Fernseher und kein Radio, aber einen internetfähigen PC angemeldet haben, 17,03 Euro Rundfunkgebühr zahlen. Darüber wurde schon 2004 diskutiert, 2005 wurde der Beschluss dazu gefasst. Größter Gegner dieser Neuregelung ist die im März 2006 gegründete „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ (VRGZ). Sie hat am 31. März Verfassungsbeschwerde gegen den 8. Rundfunksänderungsstaatsvertrag eingelegt. Die VRGZ begründet ihre Initiative damit, dass man keine Möglichkeit mehr habe, sich gegen Rundfunkgebühren zu entscheiden, da der PC im Alltag „unverzichtbar“ sei. Man müsse die Gebühren unabhängig davon zahlen, ob man Rundfunkangebote nutze oder nicht. Außerdem betrachtet die VRGZ diese Regelung als unverhältnismäßig, da es auch andere Möglichkeiten gibt, das Problem der Gebührenerhebung für Rundfunknutzung per PC zu lösen.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
GEZ-pflichtige Tätigkeit? Surfen am Computer, Foto: dpa Gegen die Regelung, wie sie derzeit geplant ist, spricht laut VRGZ auch, dass der Sinn eines Computers meist nicht in erster Linie im Radio hören und Fernseh schauen besteht. Der Computerbesitzer wird durch die schiere Existenz eines Internetzugangs "zum Radiohörer und Fernsehzuschauer gemacht". Die Landesrundfunkanstalten erheben eine Gebühr für etwas, was sie selbst fördern – die Digitalisierung des Fernsehens. Gegen die neue Regelung sind auch die Grünen. Sie schlagen vor, eine allgemeine Mediengebühr einzuführen, die pro Haushalt erhoben werden soll, unabhängig von der Geräteart. Bloß weil ein Computer internettauglich sei, müsse er nicht auch gleich als Rundfunksempfangsgerät taugen. Die GEZ hält dagegen, dass von der neuen Regelung ohnehin fast nur Geschäftsleute und Freiberufler betroffen wären. "Für den normalen Anwender spielt das eigentlich keine Rolle." erklärt Eckhard Ohliger von der GEZ im Spiegel-Interview. Tatsächlich bringt die neue Regelung der GEZ jedoch mehr Geld in die Kasse. Die Schätzungen, wie hoch die Zusatzeinnahmen sind, schwanken zwischen 30 und 400 Millionen Euro – je nachdem, wer argumentiert.