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Warnen statt Klagen: Die Musikindustrie ändert ihre Strategie in Sachen Internet-Piraterie

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Ist der bisherige Weg im Kampf gegen Internet-Piraterie gescheitert? Nein. Im Gegenteil. Deutschland zeigt, dass es Wirkung hat, wenn man die Verfolgung von Internet-Piraterie juristisch ernst nimmt. Die Masse der Internet-Nutzer verhält sich korrekt, aber es gibt zwischen drei bis vier Millionen Menschen in Deutschland, die illegales Filesharing betreiben. Diese Zahl ist aber in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, weil das Risiko erwischt zu werden eben durch den massiven Anstieg der Verfolgung relativ hoch geworden ist. Trotzdem geht man in den USA jetzt einen anderen Weg. Der rein juristische Weg ist langfristig auch nicht die Lösung. Das will niemand und wir würden uns gerne mal wieder auf das konzentrieren, was wir am besten können und das ist: Musik zu produzieren, die den Leuten Spaß macht.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Hat also der Blogger Recht, der die Entscheidung mit den Worten kommentierte: „Die Musikindustrie erklärt den Downloadern jetzt den Frieden.“? Wir haben nie einen Krieg gegen die Downloader geführt. Wir haben uns lediglich zur Wehr gesetzt, denn die moralischen Appelle haben nichts gebracht. Insofern ist die massenhafte Verfolgung von Internet-Piraterie eine Notwehrlösung gewesen und kein Krieg. Diese Notwehrlösung ist jetzt aber zumindest in Amerika aber vorbei. In Teilen ja. Wir sehen, dass man in vier der fünf weltweit größten Musikmärkten – in England, Frankreich, Japan und jetzt auch in den USA - ein so genanntes Graduate Response Modell einzuführen versucht ... ... das müssen Sie erklären. Der Gedanke, der dahinter steht ist der, dass man nicht sofort juristisch gegen diejenigen vorgeht, die man erwischt hat. Sondern dass man zunächst den Provider informiert und dass der einen Warnhinweis an den Internet-Nutzer schickt, in dem sinngemäß steht: Wir sind von Rechteinhabern darauf hingewiesen worden, dass über deinen Anschluss illegale Angebote gelaufen sind und bitten dich, das bleiben zu lassen. Und wenn derjenige, auf diese Warnung nicht reagiert? Wenn man jemanden nicht nur einmal erwischt wird, muss man überlegen, was für Sanktionsmöglichkeiten es gibt, um Wiederholungstäter davon abzubringen. Und da gibt es ein breites Spektrum, das vom zeitweisen Abschalten des Internetzugangs wie in Frankreich bis zu Sanktionen wie Bandbreiten-Reduzierung oder dem Blockieren bestimmter Tauschbörsen-Protokolle reicht ... Sie meinen, dass ein Nutzer nicht mehr frei auf Seiten surfen kann, wie er will, sondern dass dieser Zugang reglementiert oder auch gedrosselt wird? Das kann ein Weg sein, es kann aber auch sein, dass man dann doch den juristischen Weg geht. Wünschen Sie sich ein solches Modell auch für Deutschland? In Deutschland ist es so, dass sich sowohl die Politik auch die Provider diesem von uns bevorzugten Weg bisher widersetzen. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die Provider sagen, sie wollen nicht die Hilfssheriffs der Inhalteanbieter sein. Dabei geht es darum gar nicht. Die Ermittlungen werden ohnehin von den Rechteinhabern weitergeführt. Davon abgesehen kann man aber auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen solche Pläne haben. Wir haben da in Deutschland eine extrem hohe Sensibilität beim Thema Datenschutz, das ist richtig. Und durch die jüngsten Skandale ist das sicher nicht weniger geworden. Dennoch muss man sagen: Das Grundrecht auf Eigentum ist ein gleichwertiges Grundrecht mit dem auf Datenschutz. Man muss einen Ausgleich dieser Interessen finden und das kann nicht immer nur zu Lasten der Rechte-Inhaber gehen. Mal abgesehen von der politischen Frage, gibt es doch auch pragmatische Probleme: Warum sollte sich ein Provider mit seinem Kunden anlegen und diesem zum Beispiel die Bandbreite kürzen, obwohl im Vertrag, den die beiden geschlossen haben, was anderes steht? Da ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn Sie sich die Geschäftsbedingungen (AGB) angucken, denen man zustimmt, wenn man einen Vertrag mit einem Provider abschließt, werden Sie in ganz vielen ABGs einen Passus finden, der den Provider berechtigt, den Internet-Zugang ganz abzuschalten, wenn es begründete Verdachtsmomente gibt, dass über diesen Anschluss Urheberrechts-Verletzungen begangen wurden. Rein juristisch könnten die Provider da sehr viel mehr tun.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Foto: musikindustrie.de Das tun sie aber bisher dennoch nicht. Die Provider reagieren sehr sehr verhalten. Das ist ja auch verständlich. Sie werden von sehr vielen Seiten in die Pflicht genommen. Ich glaube aber, dass das Teil einer sehr viel größeren gesellschaftspolitischen Debatte ist, wie wir mit dem Internet in Zukunft umgehen wollen: Ist das eher eine rechtefreie Parallelwelt oder gelten da ähnliche Gesetze wie in der realen Welt? Nochmal zurück zur Entscheidung aus Amerika: Folgt daraus für Sie eine Änderung Ihrer Strategie? Werden Sie die juristische Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen ebenfalls einstellen? Die Entscheidung in den USA hat im Moment keine Auswirkungen auf unsere Strategie. Solange wir von der Politik und den Providern in Deutschland immer nur hören was nicht geht, gibt es leider keine Alternative zur juristischen Verfolgung. Mehr zu den Fragen von Download und juristischen Mitteln gibt es im Themenschwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de. Unter anderem auch ein Interview mit Axel Stahl von der Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen, der von der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden berichtet.

Text: dirk-vongehlen - Illustrationen: Christian Fuchsberger

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