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Vorsicht vor Abmahn-Spam!

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Angestrichen: Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Wo steht das denn? In betrügerischen Mails, die seit ein paar Tagen von einem Spam-Versender verschickt wird. Damit soll der Eindruck erzeugt werden, der Adressat habe eine Urheberrechtsverletzung begangen und müsse dafür nun zahlen. Die Betrüger geben sich darin als Giese Rechtsanwälte aus Hamburg aus und bieten eine außergerichtliche Einigung an. Diese soll durch eine Banküberweisung von 100 Euro erreicht werden.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Wer die Mails aufmerksam liest, stellt schnell fest, dass es sich um einen Betrug handelt. Der Text enthält keine Umlaute und einige Tippfehler. Zudem hat sich die Hamburger Kanzlei, unter deren Namen die Mails verschickt werden, bereits sehr schnell von der Post distanziert. Trotzdem reagieren viele Empfänger beunruhigt. Denn die Spam-Versender nutzen mit diesem Spam das Unwissen im Urheberrecht für eine Betrugsmasche. Fachportale wie iRights.info warnen vor diesen Mails und raten dringend dazu, nicht darauf zu reagieren. Mehr zum Thema im Themenschwerpunkt Urheberrecht

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