Protestierer der ersten deutschen Online-Demo jetzt frei gesprochen
stefan-winter
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Angestrichen:
„ Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.“
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Illustration: Julia Schubert
Wo steht das denn?
Auf der Webseite von Libertad. Die bundesweite Solidaritätsorganisation mit politischen Gefangenen weltweit freut sich mit dem zitierten Satz über ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dessen 1. Strafsenat hat nämlich ein Urteil des Amtsgerichts in Frankfurt aufgehoben. Dieses hatte vor einem Jahr einen Online-Demonstranten von Libertad der Nötigung für schuldig befunden. Die Verurteilung bezog sich auf eine Aktion aus dem Jahr 2001. Damals hatte Libertad gegen das so genannte "Deportation Business" protestiert, also dagegen, dass die Lufthansa aus Deutschland abgeschobenen Menschen ausfliegt. Diese Demonstration fand online statt. Nach Angaben von Libertad protestetierten damals 13.000 Menschen online auf dem Portal der Lufthansa.
Das Oberlandgericht Frankfurt stellte dazu jetzt fest: „Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine ,Drohung mit einem empfindlichen Übel’." Deshalb wurde der zunächst verurteilte Libertad-Aktivist jetzt freigesprochen.