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Es gibt im deutschen Recht einen Auskunftsanspruch

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Angestrichen: "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich.” Wo steht das denn? In einer Pressemitteilung, die der so genannte Sharehoster RapidShare in diesen Tagen verbreitet. Das Zitat stammt vom Chef der Firma Bobby Chang. Er reagiert damit auf Gerüchte, die in der vergangenen Woche im Web kolportiert wurden: Demnach gebe RapidShare Daten seiner Nutzer an deutsche Plattenfirmen, damit diese so Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgen können.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Mit der Pressemitteilung will RapidShare seine Nutzer jetzt beruhigen. "Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt", heißt es darin. Aber genauso: "Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor." Und genau um diesen Auskunftsanspruch geht es. Dieser regelt seit einer Gesetzesänderung das Vorgehen bei Urheberrechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß". Wobei es für diese Formulierung keine klare Definition gibt. Klar ist jedoch: Gelangt ein Richter zu der Ansicht, dass ein solcher Fall vorliegt, müssen die Provider oder eben Sharehoster die Daten der Nutzer, die in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht verletzten, herausgeben. Deshalb nutzt der Bundesverband Musikindustrie die aktuelle Debatte um - fast zeitgleich mit RapidShare - ebenfalls eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Darin erklärt Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands: „Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstellt, muss mit erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen.“ Ein Punkt, den übrigens auch RapidShare in seiner Mitteilung betont. Dort heißt es zunächst, dass die Nutzung des Dienstes um private Kopien zu sichern, selbstverständlich erlaubt sei. Dort steht aber auch: Es ist verboten, "urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten." Darin - immerhin - besteht also Einigkeit. Mehr zu diesen Fragen gibt es im Themenschwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de

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