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Die internationale Dimension des Anti-Terror-Kampfes

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www.amnesty.de Angestrichen: „Die Angaben beziehen sich auf Inhaftierungen, Folter und Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Weltweit weisen Menschenrechtsorganisationen auch auf zahlreiche weitere menschenrechtsrelevante Aspekte hin, z.B. das Vorgehen gegen Ausländer und muslimische Gemeinschaften, unfaire Prozesse gegen Terrorverdächtige und die erweiterte Anwendung der Todesstrafe.“ Wo steht das denn? Auf einer Weltkarte, die Amnesty International gerade veröffentlicht hat und auf der Menschenrechtsverletzungen verzeichnet sind, die im Zusammenhang mit dem so genannten Krieg gegen den Terror begangen oder im Rahmen neuer Sicherheitsgesetze zugelassen wurden. Diese Karte ist erschreckend. Seit dem 11. September und dem Irak-Krieg sind vor allem Abu Ghraib und Guantánamo zum Symbol für Menschenrechtsverletzungen im Namen des „Kriegs gegen den Terror“ geworden. Lange Zeit haben diese beiden Namen alle Aufmerksamkeit und alle öffentliche Empörung auf sich gezogen. Doch Ende letzten Jahres wurden immer mehr Schauergeschichten bekannt: In Europa soll es geheime Gefängnisse und Verhörzentren der CIA geben und der Militärgeheimdienst NSA hat nach dem 11. September mit Genehmigung des Präsidenten auch in den Vereinigten Staaten in großem Rahmen Telefongespräche belauscht und E-Mails kontrolliert. Über Deutschland sollen etwa 400 geheime Gefangenen-Flüge der CIA abgewickelt worden sein und im Jahr 2004 wurde der aus dem Libanon stammende Deutsche Khaled al-Masri nach eigenen Angaben von der CIA in ein Gefängnis in Afghanistan verschleppt, fünf Monate lang festgehalten und misshandelt. Die deutsche Bundesregierung schaute bei all dem weg. Nachdem der Druck der Öffentlichkeit immer größer wurde, verkündetet US-Außenministerin Rice Anfang Dezember, die internationale Folterkonvention würden für US-Personal nun künftig auch im Ausland gelten. Die Karte zeigt es ziemlich deutlich, wobei hier natürlich nicht nur die USA der Übeltäter sind. Aber allein in den Vereinigten Staaten finden sich fünf der sechs aufgeführten Verletzungen von Menschenrechtsstandards: Haft ohne Gerichtsverfahren, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Auslieferung ohne Rechtsschutzgarantien und illegale Überstellung von Gefangenen, Berichte über Folter sowie Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit.

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