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Blogger müssen draußen bleiben
Angestrichen:
Leider konnte ich an der Sitzung nicht teilnehmen, denn die Pressestelle des Bundestags hat die Akkreditierungsbedingungen verschärft. Und das aus einem seltsamen Grund: zu viele Blogger_innen.
Wo steht das denn?
In einem Blogeintrag von Tobias Schwarz. Er hat ihn auf seinem privaten Blog Isarmatrose gepostet, nachdem er vergangene Woche nicht in eine Ausschusssitzung des Bundestag hineingelassen wurde. Er wollte sich dort als Pressevertreter akkreditieren, um für das Blog politik-digital.de über die Sitzung zu berichten, wie er es auch schon in der Vergangenheit öfter getan hatte. Diesmal wurde er aber abgewiesen. Ohne Presseausweis seien Akkreditierungen künftig nicht mehr möglich, denn, so zitiert Schwarz die Mitarbeiterin des Bundestags, „zu viele Blogger haben versucht, sich zu akkreditieren“.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Ist im Bundestag kein Platz für Blogger?
Und worum geht es da genau?
Um den freien Zugang zu Informationen, um die Pressefreiheit und um eine Frage, die immer wieder diskutiert wird, und das oft in einer überzogenen Hitzigkeit. Es ist die Frage nach Unterschieden zwischen Bloggern und Journalisten. Was bedeutet es, wenn Journalisten mit Presseausweis in den Bundestag dürfen, Blogger ohne Presseausweis aber nicht? Das impliziert Unterschiede. Aber gibt es die überhaupt noch? Woran soll man sie festmachen? Sind die Grenzen nicht längst bis zur Unkenntlichkeit verschwommen? Ergibt eine Unterteilung überhaupt noch Sinn?
Tobias Schwarz selbst ist ein gutes Beispiel dafür, wie schwer es ist, diese Fragen zu beantworten. Er könne, so schreibt er, selbst nicht sagen, „ob ich bloggender Online-Journalist bin oder journalistisch schreibender Blogger“. Er betreibt sein privates Blog und arbeitet und schreibt für netzpiloten.de, Carta.info und politik-digital.de. Letztere Angebote sind keine One-Man-Shows, sie haben auch nichts mit dem Bild zu tun, das bei vielen offenbar noch immer vor dem inneren Auge auftaucht, wenn das Wort „Blogger“ ertönt: Spaßschreiber, am besten im Teenageralter und mit Pickeln, die ein digitales Tagebuch führen, belanglose Befindlichkeiten ohne jede Relevanz von sich geben. Auf Seiten wie Carta und Politik-Digital findet man durchaus journalistische Inhalte, recherchierte Artikel, Meinungsstücke. Sie berichten – wie es ja auch Tobias Schwarz bei seinem Besuch im Bundestag vorhatte – über Politik, eine ureigene journalistische Aufgabe. Sollte sich nicht eigentlich jeder, der etwas für eine funktionierende Demokratie übrig hat, darüber freuen? Trägt es nicht zur Meinungsvielfalt bei? Insbesondere dann, wenn Blogs Themen aufgreifen, die in anderen Medien keinen oder nur wenig Platz finden, weil sie ziemlich speziell sind?
Folgt man der Logik des Grundgesetzes, muss man sowieso sagen: Blogger sollten genauso Zutritt zum Bundestag bekommen wie Journalisten. Der Titel Journalist ist aus gutem Grund nicht geschützt, der Zugang zu diesem Beruf ist auch nicht an eine vorgeschriebene Ausbildung gekoppelt. Das Ziel dahinter: Möglichst jeder, der das möchte, soll seine Meinung frei äußern können. Seitdem man dafür nicht mal mehr Teil einer Zeitungs-, Fernseh- oder Radio-Redaktion sein muss, ist man diesem Ziel sehr viel näher. Insofern ist es unlogisch, den Zugang zu einer Ausschusssitzung im Bundestag daran zu koppeln, ob jemand für eine große deutsche Tageszeitung einen Leitarktikel darüber schreiben möchte oder einen Bericht für ein Spezialinski-Blog über Netzpolitik.
Die ewigen Blogkritiker mögen jetzt einwenden: Der Journalist ist in eine Redaktion eingebunden, dort findet eine Qualitätskontrolle statt, bei diesen Blogs hingegen kann ja jeder irgendwelchen Schmarrn verzapfen! Erstens gibt es auch bei vielen gemeinschaftlich betriebenen Blogs längst redaktionsähnliche Strukturen, auch dort ist es durchaus üblich, dass Texte gegengelesen werden. Zweitens – und das ist viel wichtiger – sollte die Qualität kein Kriterium sein, wenn es um die Pressefreiheit geht. Welches Medium das bessere, welcher Text der wertvollere ist, hat nicht die Pressestelle des Bundestags zu entscheiden. Und schon gar nicht kann man daran den Zugang zu Informationen knüpfen. Sonst könnte man ja theoretisch auch sagen: Diese Boulevardblätter, die berichten oberflächlich und reißerisch, die dürfen jetzt auch nicht mehr ins Parlament.
Die Praxis des Bundestags, Blogger nicht zu akkreditieren, wenn sie keinen Presseausweis haben, ist noch aus einem anderen Grund unlogisch. Der Presseausweis hat nämlich gar nicht so viel Aussagekraft wie viele meinen. Früher konnten solche Ausweise nur von den großen Journalisten- und Verlegerverbänden ausgestellt werden. Seit Ende 2008 ist aber von staatlicher Seite gar nicht mehr geregelt, wer einen Presseausweis ausstellen darf, wie auf dem Medienrechts-Blog Telemedicus sehr ausführlich beschrieben wird.
Tobias Schwarz könnte sich ohne Probleme einen Presseausweis besorgen. Dann dürfte er das nächste Mal rein, wenn der Ausschuss tagt – obwohl sich an seiner Tätigkeit rein gar nichts geändert hat. Er wäre in der Logik des Bundestags zum Journalisten mutiert, einzig und allein dadurch, dass er plötzlich eine kleine Plastikkarte mit sich führt. Dass da was nicht stimmt, muss auch denen einleuchten, die noch nie ein Blog gelesen haben.
Text: christian-helten - Foto: dpa