Die Tagesfrage zum vorzeitigen Haftende des ehemaligen Bayern-Bosses.
Foto: Andreas Gebert/dpa
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Bald schon wird es in der Allianz-Arena zu München wieder rot leuchten auf der Ehrentribüne. Am 29. Februar wird Uli Hoeneß aus der Haft entlassen, in der Rückrunde wird er wieder im Stadion sitzen, mit rotem Schal – und noch röterem Kopf – und seinem FC Bayern zuschauen können.
Eigentlich war er im März 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er trat sie am 2. Juni 2014 an, und wer jetzt nur ein bisschen rechnen kann, wird merken: Dreieinhalb Jahre werden das dann nicht. Nicht mal die Hälfte.
Und hier wird es jetzt interessant. Denn im Hoeneß-Prozess schwang ja schon immer auch die Frage mit, ob er einen Promi-Bonus bekommen hat – im Gericht und auch später in der Haftanstalt. Sonderbehandlung für den Bayern-Boss, das befürchteten und beklagten viele. Und das befürchten sie auch jetzt wieder.
Nicht ohne Grund. Denn es ist zwar normal, dass jemand, der nicht vorbestraft ist und sich im Gefängnis ordentlich benimmt, vorzeitig entlassen wird. Nach zwei Dritteln der Haft. Aber nach der Hälfte? Das gibt es nur selten. SZ-Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger schreibt, das sei „in Deutschland die absolute Ausnahme, in Bayern ohnehin. Als Beispiel, für wen so ein Entgegenkommen des Staates möglich ist, wird gern der Firmeninhaber genannt, der in Haft sitzt und dessen Unternehmen mit Hunderten Arbeitsplätzen in Gefahr sei, deswegen pleite zu gehen.“
Was denkst du? Bekommt Hoeneß eine Sonderbehandlung? Glaubst du an einen Promi-Bonus? Und beeinflusst das dein Vertrauen in die Justiz?