Das Einstehen füreinander gilt in beide Richtungen, und das kann im Einzelfall durchaus eine Zumutung sein. Dennoch hat der BGH entschieden, dass Kinder unabhängig von der Intensität der Beziehung für die Pflege ihrer Eltern haften.
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Text: jetzt-redaktion - Autor: Wolfgang Janisch; Foto: dpa