Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte soll der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten durch den Geheimdienst per Bundesgesetz geregelt werden. Grundsätzlich sollen keine Straftäter angeworben und Einsätze von Staatsspitzeln bei schweren Straftaten unverzüglich beendet werden Ausnahmen werden aber erlaubt
jetzt-redaktion
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