In Gefängnissen von sieben Bundesländern soll der Zugang zum Internet ermöglicht werden - aber nur eingeschränkt. Kein Häftling darf frei auf Seiten im Netz zugreifen. Juristen halten das für verfassungsrechtlich bedenklich
jetzt-Redaktion
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Text: jetzt-Redaktion - Text: Oliver Hollenstein, Bild: dpa