13.12.2013 • Startseite • SZ • Staat darf Daten nur begrenzt speichern Staat darf Daten nur begrenzt speichern Die Vorratsdaten-Richtlinie der EU verletzt die Grundrechte-Charta, sagt der Gutachter am Europäischen Gerichtshof. jetzt-redaktion Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.Text: jetzt-redaktion - Wolfgang Janisch; Foto: dpa