24.06.2008 • Startseite • SZ • Scheidungskinder dürfen Namen des Vaters ablegen Scheidungskinder dürfen Namen des Vaters ablegen Eigentlich behalten Scheidungskinder den alten Familiennamen. Ein Gericht hat nun anders entschieden xifan-yang Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.