Das Gutachten der Universität Düsseldorf, das Annette Schavan vorwirft, in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben zu haben, gleicht dem Plädoyer des Staatsanwalts, der die Höchststrafe fordert. Noch ist nichts entschieden. Aber der Schaden für Schavan ist angerichtet.
jetzt-Redaktion
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Text: jetzt-Redaktion - Kommentar: Roland Preuss; Foto: dpa