28.02.2007 • Startseite • SZ • Rauchverbot gilt nicht im Bundestag Rauchverbot gilt nicht im Bundestag Im Bundestag darf weiter geraucht werden / In allen anderen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln Qualmen verboten simon-poelchau Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.