Hooligan-Gruppen verabreden sich gern zu Massenschlägereien. Juristisch waren solche Prügeleien bisher schwer zu fassen. Doch nun hat der BGH entschieden: Man kann von kriminellen Vereinigungen sprechen. Der Druck auf die Gruppierungen wird steigen.
jetzt-redaktion
Teile diesen Beitrag mit Anderen:
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.
Text: jetzt-redaktion - Text: Wolfgang Janisch; Foto: getty