Einer verunglückten Fahrradfahrerin steht voller Schadensersatz zu, obwohl sie bei dem Unfall keinen Kopfschutz getragen hat. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschieden und damit eine indirekte Helmpflicht abgewendet
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Text: jetzt-redaktion - Text: Jan Bielicki; Foto: Christian Charisius/dpa