Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll mit 63 in den Ruhestand gehen können. Auch Zeiten kurzfristiger Arbeitslosigkeit werden angerechnet doch Belege fehlen. Nun hat die Ministerin ein Problem
jetzt-redaktion
Teile diesen Beitrag mit Anderen:
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.