Kommentar: Zum Verfassungsgerichtsurteil über uneheliche Kinder und deren Eltern
Kommentar: Zum Verfassungsgerichtsurteil über uneheliche Kinder und deren Eltern
Steht einem ehelichen Kind mehr persönliche Betreuung zu als einem nichtehelichen Kind? Darf die Ehelichkeit der Kinder durch Gesetz prämiert werden? Ist es richtig, wenn die Mutter eines nichtehelichen Kindes spätestens drei Jahren nach der Geburt wieder arbeiten gehen muss - die Mutter eines ehelichen Kindes aber erst nach acht oder gar erst nach 16 Jahren? Steht es in Einklang mit der Verfassung, wenn der Vater eines nichtehelichen Kindes maximal drei Jahre lang einen sogenannten Betreuungsunterhalt an die Mutter zu entrichten hat, der von der Mutter geschiedene Vater eines ehelichen Kindes aber unbefristet zahlen muss, mindestens acht, oft 16 Jahre lang, manchmal noch länger? Darf das Gesetz solche Unterschiede machen?
Ehelich oder unehelich? Künftig ist das vor dem Gesetz gleich (Foto: dpa)
Auf diese Fragen haben bisher alle Staatsgewalten laut "Ja" gerufen: Der Gesetzgeber hat Ja gesagt, die Gerichte und die meisten Politiker auch.
christian-helten
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Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.