06.02.2013 • Startseite • SZ • Kliniken müssen Namen von Samenspendern nennen Kliniken müssen Namen von Samenspendern nennen Das Oberlandesgericht gibt der Klage einer Frau recht, die künstlich gezeugt wurde und nun Auskunft über ihren Vater will. jetzt-Redaktion Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.Text: jetzt-Redaktion - Text: Wolfgang Janisch; Foto: dpa