19.09.2014 • Startseite • SZ • Jüngeren darf schneller gekündigt werden Jüngeren darf schneller gekündigt werden Bundesarbeitsgericht: Je länger Mitarbeiter derselben Firma angehören, desto besser sind sie vor raschem Jobverlust geschützt. jetzt-redaktion Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.Text: jetzt-redaktion - Text: Thomas Öchsner, Foto: dpa