Der Streit um Hartz-IV-Sätze geht in die nächste Instanz. Nun soll das Deutsche Sozialgericht prüfen, ob die staatlichen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.
jetzt-Redaktion
Teile diesen Beitrag mit Anderen:
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.
Text: jetzt-Redaktion - Text: Thomas Öchsner - Bild: dpa