02.09.2011 • Startseite • SZ • Haftstrafe für Fehlalarm Haftstrafe für Fehlalarm Neues Gesetz in Mexiko: Wer auf Facebook oder Twitter ohne Grund Panik verbreitet kann mit bis zu sechs Jahre Haft rechnen. jetzt-Redaktion Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.