Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt stellt sich die Frage: Darf nicht nur die Polizei, sondern auch jeder andere Arbeitgeber Bewerber ablehnen, bloß weil sie ein Tattoo tragen?
jetzt-redaktion
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Text: jetzt-redaktion - Text: Johanna Bruckner und Lisa Rüffer; Foto: AP Photo