18.06.2007 • Startseite • SZ • Ermäßigungen für Hartz-IV-Bezieher Ermäßigungen für Hartz-IV-Bezieher Wer Arbeitslosengeld bekommt, hat in vielen Bereichen auch Anspruch auf Nachlässe bei Gebühren und Zuzahlungskosten anna-tillack Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.