Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steht vor einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe in Deutschland. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Gerichtshof in Straßburg darüber entscheiden, ob ein sterbewilliger Patient deutsche Behörden gerichtlich zur Abgabe tödlicher Medikamenten-Dosen verpflichten kann.
jetzt-redaktion
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