09.03.2007 • Startseite • SZ • Auch Krankengeldbezieher dürfen Urlaub machen Auch Krankengeldbezieher dürfen Urlaub machen Wer langfristig ausfällt, braucht aber die Genehmigung der Krankenkasse kristin-matousek Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.