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WG in Kreuzberg erhält 14 000 Euro Rückzahlung wegen zu hoher Miete
In vielen Städten in Deutschland steigen die Mietpreise für Wohnungen jährlich extrem an
und es gibt immer wieder Diskussionen über die Wohnsituation. Zwei Bewohner einer Kreuzberger WG haben 1400 Euro Kaltmiete gezahlt, doppelt so viel, wie für die Größe der Wohnung angemessen ist. Deswegen haben die Studenten das Online-Portal „Wenigermiete.de“ analysieren lassen, ob sie zu viel Miete zahlen. Tatsächlich kam dabei raus, dass sich der Vermieter nicht an die Mietpreisbremse hält. Daraufhin hat die WG aus Berlin das Online-Portal beauftragt, rechtliche Schritte einzuleiten. Nach einem zweijährigen und komplizierten Prozess kam jetzt der Erfolg: Eine Rückzahlung des Vermieters in Höhe von 14 000 Euro, weil dieser sich bisher nicht an die Mietpreisbremse gehalten hat, die seit 2015 gilt. Als Erfolgshonorar an das Online-Portal müssen die Studenten vier mal ihre monatliche Einsparung abgeben, das sind insgesamt 2800 Euro.
Mithilfe der Plattform lässt sich überprüfen, ob die eigene Miete angemessen ist
Erst hat das Online-Portal einen Antrag auf Senkung des Mietpreises um 200 Euro pro Monat gestellt, danach wurde die Klage zurückgewiesen und schließlich kam es zu einer erfolgreichen Berufung: Das Online-Portal einigte sich mit dem Vermieter darauf, dass die Miete in Zukunft nur noch 700 Euro Kaltmiete beträgt. Das gilt rückwirkend, weil dieser gegen die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verstoßen hat. Zusätzlich zu den 14 000 Euro Zurückzahlung hat der Vermieter 90 Prozent der Prozesskosten übernommen.
Nicht alle Städte und Bundesländer in Deutschland haben eine Mietpreisbremse und zudem traut sich nicht jede*r Mieter*in, gegen seinen oder ihre Vermieter vorzugehen. Seit Dezember 2016 gibt es das Berliner Startup „Legalfox“, das das Online-Portal „Wenigermiete.de“ betreibt. Mieter*innen können dort online prüfen, ob sie zu viel Miete zahlen. Dafür muss man angeben, wann man wo eingezogen ist, wie groß die Wohnung ist und was man dafür zahlt. Diese Angaben werden dann automatisch mit den ortsüblichen Mieten verglichen und geprüft, ob die Mietpreisbremse von dem Vermieter eingehalten wird. Wenn das nicht der Fall ist, kann man das Online-Portal beauftragen, rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. Im Gegenzug verlangt das Online-Portal ein Honorar, wenn der Prozess erfolgreich ist. Festgelegt ist dieses Honorar immer auf vier mal die monatliche Einsparung ihrer Kunden, die das Online-Portal erzielt hat. Start-ups mit derartigen Geschäftsmodellen werden Legaltechs genannt, die es inzwischen auch für Erstattungen bei Zug- oder Flugverspätungen gibt.
Geschäftsmodell von wenigermiete.de ist umstritten
Das Landgericht Berlin hat Anfang des Jahres entschieden, dass das Geschäftsmodell des Online-Portals legal ist. Mitte Oktober gibt es noch mal eine Verhandlung im Bundesgerichtshof (BGH), bei der geprüft wird, ob das Geschäftsmodell rechtlich einwandfrei ist. Eigentlich hätte die Verhandlung schon im Juni 2019 sein sollen, wurde aber aus unbekannten Gründen um vier Monate verschoben. Weitere Kritik gibt es an Erfolgshonoraren und Investorengelder, mit denen sich Legaltech-Firmen, wie das Online-Portal „Wenigermiete.de“, finanzieren. Der Deutsche Mieterbund sagte dazu: Wer Mitglied in einem Mieterverein sei, oder eine Rechtschutzversicherung mit Mieterschutz habe, komme am Ende billiger weg.
joge