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Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen bald in Mutterschutz gehen dürfen.

Foto: SirName / photocase.de

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Wer als Schülerin oder Studentin ein Kind erwartet, musste bisher in Absprache mit seinen Rektoren und Professoren einen eigenen Weg finden, die Schwangerschaft und die Zeit danach mit Prüfungen, Hausarbeiten und Seminaren in Einklang zu bringen. Das soll sich ab heute ändern: Nach dem gerade beschlossenen Gesetzesentwurf nach Plänen von Familienministerin  Manuela Schwesig (SPD) gilt der Mutterschutz auch an Schulen und Unis.

Im Zuge der Reform des seit 1952 geltenden Mutterschutzgesetzes gab es schon länger Pläne, Schülerinnen und Studentinnen einzubeziehen. Über die genaue Regelung war die Koalition allerdings bis vor kurzem zerstritten. Nach dem nun gefundenen Kompromiss dürfen die (werdenden) Mütter selbst entscheiden, ob sie von der Regelung Gebrauch machen wollen oder nicht.

Der bisherige Mutterschutz gilt in den letzten sechs Wochen vor der Geburt und in den acht Wochen danach. Er enthält zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot und einen Kündigungsschutz für Schwangere sowie eine eine Mutterschaftsversicherung. Damit sollen Mutter und Kind vor Überforderung und finanziellen Engpässen bewahrt werden. 

qli

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