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Ist es fair, in Wohnheimen für Besuch zahlen zu müssen?

Foto: Marius Becker / dpa; Bearbeitung: jetzt

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Fünf Euro Gebühr – das sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der Düsseldorfer Studierendenwohnheime bezahlen, wenn sie Besuch bekommen. Zumindest laut einem Aushang an den schwarzen Brettern der Wohnheime. Zusätzlich soll jeder Besuch bei der Gebäudeverwaltung angemeldet werden. Unklar ist, was genau einen Besuch definiert – muss eine Person dafür über Nacht bleiben oder reicht es, wenn jemand zum Lernen, Netflix gucken oder Vorglühen vorbeikommt? Absurd an der Sache: Der Aushang ist auf 2018 datiert, wird aber erst jetzt diskutiert. Bis dahin wurde er wohl entweder übersehen oder einfach ignoriert. Das änderte sich im Dezember 2019, als sich ein Student beim Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) beschwerte. Und der wurde jetzt, Anfang 2020, aktiv.

Aushang studierendenwerk Düsseldorf

Screenshot: AStA Hochschule Düsseldorf

Die „Besuchsgebühr“ wird vom Studierendenwerk Düsseldorf erhoben, das die Wohnheime in der Stadt verwaltet. Nach der Beschwerde des Studenten haben sich Studierende der vier staatlichen Hochschulen in Düsseldorf zusammengeschlossen, um sich zu wehren. Die Mitglieder des AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf halten die Gebühr für rechtswidrig, schreiben sie auf ihrer Facebook-Seite. Der AStA empfahl den Studierenden sogar, das Geld nicht zu bezahlen.

Melina Kirchberg ist Vorsitzende des AStA der Hochschule Düsseldorf. Sie hält die Gebühr für rechtswidrig: „Dass kontrolliert wird, wer wann und wie lange Besuch hat, verletzt Persönlichkeitsrechte“, sagt Melina. „Außerdem ist der Aushang kein Anhang des Mietvertrages. Wir sind die Verträge der Studierenden durchgegangen. Da steht nirgendwo auch nur ansatzweise was von der Besucherpauschale. Es gibt nur den Aushang.“ Darin wird Studierenden, die die Besuchsgebühr nicht zahlen, mit Abmahnung und Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung gedroht. „Die Leute unterschreiben den Mietvertrag und haben von diesem Zusatz gar keine Ahnung. Das geht nicht“, sagt Melina.

Das Studierendenwerk wollte sich auf Anfrage von jetzt nicht zu der Pauschale und den Vorwürfen äußern. Laut eines Schreibens an den AStA geht es der Hochschule Düsseldorf um den Ausgleich von Mehrkosten, die durch einen Übernachtungsbesuch entstehen. Gleichzeitig soll die Pauschale die Studierenden davon abhalten, ihre Zimmer illegal unterzuvermieten. Was illegale Untermiete aber mit einem Besuch zu tun hat, geht aus dem Aushang oder dem Schreiben an den AStA nicht hervor.

Der Mietverein Düsseldorf bestätigt, dass der Aushang nicht rechtens ist

Den ASten und auch Melina ist bisher niemand bekannt, der die Gebühr bezahlt hat: „Wir haben auf Instagram nach Menschen gesucht, niemand hat sich gemeldet. Ein Fernsehsender wollte einen Beitrag über die Besuchsgebühr drehen, auch die haben niemanden gefunden, der die Gebühr bezahlt hat.“ Gleichzeitig schreibt die Rheinische Post, dass das Studierendenwerk im Jahr 2019 „rund 2500 Euro“ mit der Pauschale eingenommen habe. Auch dazu wollte sich das Studierendenwerk gegenüber jetzt nicht äußern.

Gemeinsam mit den ASten der anderen Düsseldorfer Hochschulen hat sich Melina nun Hilfe beim Mieterverein Düsseldorf geholt. „Der Mieterverein hat uns bestätigt, dass die Aushänge nicht rechtens sind. Jede Person darf bis zu sechs Wochen ohne Konsequenzen Besuch empfangen.“ Das Studierendenwerk gibt außerdem keine Auskunft darüber, wie sich die Pauschale von fünf Euro überhaupt berechnet und welche eventuell durch Besucherinnen und Besucher verursachten Kosten dadurch gedeckt werden sollen.

„Mit den anderen Düsseldorfer ASten wollen wir uns mit dem Studierendenwerk zusammensetzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden“, sagt Melina. Das Treffen solle zeitnah stattfinden. Zumindest zu diesem Thema sagte die Presseabteilung des Studentenwerks etwas: Man stehe mit den ASten in Kontakt, „um eine geeignete Lösung zu finden, die Mehrfachbelegung von Einzelwohnplätzen zu vermeiden.“

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