- • Startseite
- • Reise
-
•
Rentner ext zwei Flaschen Wein und darf Flugzeug nicht betreten
Ein Gefühl, das jeder kennt: Man steht am Flughafen, muss gleich zur Sicherheitskontrolle – und hat noch ein prall gefülltes Getränk im Handgepäck. Man dachte ja, dass man vorm Abflug bestimmt ganz plötzlich ganz großen Durst bekommt. Also schnell noch die Cola, das Wasser, das Was-auch-immer trinken. Oder alternativ: wegwerfen. Hilft ja nix.
So ähnlich ging es am vergangenen Donnerstag einem 67-jährigen Rentner aus Baden-Württemberg. Der Mann wollte vom Frankfurter Flughafen aus nach Bangkok fliegen. Als Gastgeschenk hatte er zwei Flaschen Wein dabei. Sagten die Sicherheitskontrolleure: Nix da, die müssen hier bleiben. Dachte der Rentner anscheinend: Zurücklassen? Am Ende noch wegwerfen? Niemals.
Der Rentner hatte dann eine durchaus sympathische, aber nicht sehr kluge Lösung parat: Er hat die zwei Flaschen geext. Prost Bangkok!
Der Alkohol-Test ergab: 0,96 Promille
Er durfte dann zwar noch zum Gate, aber nicht an Bord. Denn er war – Überraschung! – betrunken. Der Alkoholtest ergab: 0,96 Promille. Blöderweise öffnete er dann auch noch per Nottaster eine Sicherheitstür, die aufs Rollfeld führt. Er musste wohl auf die Toilette. Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst bewahrten den weinseligen Herrn davor, vor ein Flugzeug zu torkeln, und übergaben ihn der Bundespolizei.
Drei Stunden, dann war der Rentner wieder nüchtern genug, um nach Hause zu fahren. Er fragte die Beamten nach einem Taxistand, die ihn freundlich darauf hinwiesen, dass eine Fahrt zu seinem Heimatort wohl um die 150 Euro kosten dürfte. Laut Bundespolizei antwortete der Mann: „Ich habe heute schon so viel Geld in den Sand gesetzt, da spielen die Taxikosten jetzt auch keine Rolle mehr.“ Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
jwh