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Tanzen is nich
Tanzverbot – das klingt nach dem Titel eines 80er Jahre Teeniestreifens, ist jedoch ein ganz echtes deutsches Phänomen. Denn wer am Karfreitag öffentlich die Hüfte schwingt, verstößt gegen ein Gesetz. Auch Ostern 2006 hat sich daran nichts geändert. An den „stillen Tagen“ Gründonnerstag und Karfreitag muss Musik untanzbar sein oder wird völlig aus den Clubs verbannt. Wo sonst zu Rock, House oder Foxtrott gesteppt wird, schieben die Gastwirte Bierbänke auf die Tanzfläche und es herrscht Stille. Nur hier und da kommt etwas Fahrstuhlmusik aus den Boxen oder der DJ, falls überhaupt anwesend, legt Klassik auf. Insofern wird auch an kommenden Osterwochenenden wohl niemand mit einem Tinnitus aufwachen.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Wirklich einverstanden mit dieser Regelung sind vielerorts weder Wirte noch Besucher. Hintergrund ist das in den Bundesländern jeweils verabschiedete Feiertagsgesetz, das auch allerhand andere Tätigkeiten wie Videos ausleihen, Autos waschen und umziehen untersagt. Vor allem am Karfreitag, dem Gedenktag der Kreuzigung Jesu, greift das Gesetz handfest in die Bewegungsfreiheit ein. In katholisch geprägten Westfalen beispielsweise darf der „ernste Charakter“ der Feiertage nicht gestört werden. Das heißt: Nicht nur Märkte oder Sportturniere, sondern auch jede Art der Unterhaltungsveranstaltung fällt flach. Im Wortlaut verbietet das Gesetz „musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb“. In der Katholiken-Hochburg Münster wird so aus der freitäglichen „Fieber-Tanzparty“ ein „Easy Listening Abend“ mit freiem Eintritt. Manch Atheist ärgert sich, dass er den versprochenen freien Tag nicht wirklich zum Feiern nutzen kann. Und auch die Wirte sind sauer, denn trotz freien Eintritts läuft ohne Musik und Tanz in Großraumdiskos eher nichts. Antiquiert, sagen sie, sei die Regelung. Und so haben in der Vergangenheit bundesweit immer wieder Initiativen, Gaststättenverbände, gar die FDP oder auch Einzelpersonen versucht, das Gesetz zu lockern. Erfolglos. Zuletzt wurde 2004 in Baden-Württemberg eine Petition abgelehnt unter dem immer wiederkehrenden Argument, dass Sonn- und Feiertage durch die Verfassung geschützt bleiben müssten. Das trotzige Gegenargument der Kläger hingegen: Wie kann man zwischen 0.00 Uhr und 3.00 Uhr denn jemanden an seiner Religionsausübung stören? Vor allem die Bayern sind sauer. Nicht nur, dass sie sowieso die meisten Feiertage abbekommen haben, auch der Blick auf die unterschiedlichen Regelungen der Kommunen und Nachbarländer macht ärgerlich. 50 000 Unterschriften hat daher der bayrische Hotel- und Gaststättenverband bislang gesammelt, die er der Landesregierung vorlegen möchte. Und tatsächlich, wer in den örtlichen Veranstaltungskalender schaut, wundert sich. Es gibt sie doch, die so genannten Tanzveranstaltungen. Vor allem Bars und Lounges fahren normalen Betrieb. Ob nun Ausnahmeregelungen (wie im Gesetz verankert) oder dem Vertrauen auf ein entspanntes Ordnungsamt geschuldet, bleibt ungeklärt. Richtig fair allerdings finden viele diese Art von Wettbewerb nicht. Mal ganz abgesehen vom Ausland. Denn wer im Schneeurlaub in Österreich Apres Ski feiern will, darf das mit vollem Körpereinsatz tun. Und auch in Deutschland bleibt der Karfreitag nicht wirklich von beschaulichem und ernstem Charakter, denn zu den Bierbänken auf der Tanzfläche gibt es natürlich die üblichen Alkoholika. Für das nächste Ostern sei indes schon einmal darauf verwiesen, dass für den deutschen Liebling, das Auto, das Feiertagsgesetz in Bayern bereits geändert wurde. Hier darf man in die Waschanlage fahren, wann man will. Und vielleicht ja auch das Radio aufdrehen. Foto: dpa