Apple gegen Apple klingt nach einem uninteressanten Scheidungsprozess. Dabei geht es um einen Markenrechtsstreit zwischen der vielleicht bekanntesten Computerfirma der Welt und der vielleicht bekanntesten Band der Welt.
lars-weisbrod
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Letzte Woche reichte Bild.t-online, Anbieter zahlreicher "Volks"-Produkte, Klage gegen Volkswagen ein, weil der Autobauer sich die Vorsilbe "Volks-" umfassend hat schützen lassen. Zu umfassend, findet Bild.t-online.de. Auch in der angelsächsischen Welt streitet man sich vor Gericht darüber, wer welche Alltagswörter wofür benutzen darf.
1968 gründeten die Beatles ihre eigene Plattenfirma, Apple Records, als Logo diente ihnen ein grüner Apfel. Acht Jahre später wurde in der Garage der Familie Jobs noch eine Firma mit dem Namen Apple gegründet, nur stellte diese Computer her und ihr Logo war ein regenbogenfarbener Apfel mit Bissspur. Bald zogen die Beatles wegen der Namensgleichheit gegen die Amerikaner vor Gericht. Apple Computers musste 116 000 Euro für die Benutzung der Apfelmarke zahlen und sich verpflichten, seine Finger von der Musikbranche zu lassen. Was sie damals wohl nicht gestört haben wird, konnte doch keiner vermuten, dass Computer und Musik in Zukunft viel miteinander zu tun haben würden.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Illustration: Julia Schubert
Das Logo von Apple Computers und das Logo von Apple Records
Das sah 1991 schon etwas anders aus. Apple lieferte Computer mit einem Musikprogramm aus und die britischen Namensvettern zogen ein zweites Mal vor Gericht: Man konnte sich einigen, der Schadensersatz fiel allerdings schon um einiges höher aus (38 Millionen Euro). Die neue Regelung lautete: Das Label darf in der Branche der kreativen Musikarbeit tätig sein, der Computerhersteller darf "Material und Dienste zur Reproduktion und zum Abspielen derartiger Inhalte" anbieten.
Seine Geschäfte mit Musik hat Apple seitdem wesentlich ausgeweitet. Der erfolgreiche iTunes Musicstore war für die Besitzer von Apple Records – niemand Geringeres als Sir Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono sowie die Witwe von George Harrison - Grund, erneut vor Gericht zu ziehen: Die Computerfirma aus dem Silicon Valley habe damit gegen die Vereinbarung von ’91 verstoßen, als Beleg dienen ihnen unter anderem Steve Jobs eigene Äußerungen, mit denen er das visionäre Konzept seines Online-Musikladens untermauern wollte: "Musik aus dem Internet herunterzuladen unterscheidet sich nicht mehr davon, eine CD zu kaufen." In London beginnt jetzt der lang angekündigte Prozess.
Bild: AP