Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Privates Wasser

Teile diesen Beitrag mit Anderen:



Wasser in privater Hand? Das lässt einen schon misstrauisch werden. Denn was die private Hand hält, kann sie auch nach ihrer privaten Laune verschenken oder eben teuer verkaufen. Wasser braucht jeder, doch was, wenn man es sich nicht mehr leisten kann? Es geht definitiv um ein wichtiges Thema, doch keiner versteht so genau, was da in der EU gerade passiert: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Dienstleistungskonzessionen unter anderem für den Bereich der Trinkwasserversorgung gemacht. Der Binnenmarktausschuss hat diesem heute zugestimmt. Demnach wird er dem Parlament vorgelegt, das im April endgültig darüber entscheidet. Doch was heißt das denn nun bitteschön? jetzt.de hat mit ver.di-Mitarbeiter Mathias Ladstätter, dem deutschen Vertreter der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“, gesprochen und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Wasserprivatisierung.    


1. Was würde eine Privatisierung der Wasserversorgung bedeuten?

In Deutschland sind Städte und Kommunen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständig. Die Wasserversorgung liegt deshalb zum größten Teil in öffentlicher Hand. Privatisierung würde bedeuten, dass Wasserbetriebe von privaten Unternehmen übernommen werden würden. Bürger müssten dann diese für die Wasserversorgung bezahlen. Für Mathias Ladstätter ist die Gefahr ganz offensichtlich: Die Kommunen und Städte bestimmen den Preis nach dem Kostendeckungsprinzip. Sie verlangen nur so wiel, wie sie brauchen um Qualität und Versorgung auch zukünftig sicher zu stellen. Anders ist das bei privaten Unternehmen, deren Zweck es ist, Gewinn zu erwirtschaften.    

2. Worum genau geht es bei dem Vorschlag der EU Kommission?

Die Möglichkeit der Privatisierung beziehungsweise der Teilprivatisierung besteht bereits – auch in Deutschland. „Zwischen fünf und zehn Prozent der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind bei uns privat“, erklärt Mathias Ladstätter. Im Vergleich zu anderen Ländern sei das allerdings sehr wenig. Auch gebe es Stadtwerke mit privaten Teilhabern. Solange deren Anteil unter 49 Prozent liegt, handele es sich immer noch um öffentlich-rechtliche Institutionen. Es sei also möglich, dass Stadtwerke neben Wasser auch zum Beispiel Strom anbieten und über die Grenzen des Versorgungsgebiets verkaufen würden. Damit wären sie zumindest in diesem Bereich auch gewinnorientierte Unternehmen.

Mathias Ladstätter erklärt das Prinzip folgendermaßen: Die Städte und Gemeinden können mit solchen Stadtwerken Verträge abschließen. Sie vergeben sogenannte Dienstleistungskonzessionen. Damit übertragen sie ihre kommunale Aufgabe der Wasserversorgung ganz oder nur teilweise zum Beispiel an ein Stadtwerk. Diese Konzessionen sind an Bedingungen geknüpft. So kann die Stadt noch immer bestimmen, wie viel die Wasserversorgung den Bürger kosten darf, welche Qualitätsstandards eingehalten werden, wie viel die Mitarbeiter des Stadtwerks verdienen, welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen getroffen werden müssen und so weiter. Im Moment können Städte und Kommunen entscheiden, an wen sie die Konzessionen vergeben. Ist ein Vertrag ausgelaufen, können sie ihn entweder verlängern, anderweitig vergeben oder kommunalisieren die Wasserversorgung wieder.

Die EU-Kommission will die Richtlinien zur Vergabe dieser Dienstleistungskonzessionen ändern. Sie will, dass nicht mehr die Kommunen selbst einfach entscheiden können, sondern dass alle Konzessionen EU-weit für private Unternehmer ausgeschrieben werden. Das beste Angebot gewinnt. Das hätte zur Folge: Es könnte nicht mehr nur teilweise privatisiert werden und die Vergabe der Konzessionen wären nicht mehr an besondere Bedingungen – was Preis oder Qualität betrifft – geknüpft.  


3. Wie rechtfertigt die Kommission das? 

Laut einem Artikel in „Der Standard“ weist der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, die Kritik zurück. Es gehe nur um eine transparente Vergabe der Konzessionen. Er spricht von einer „bewussten Fehlinterpretation“ durch Privatisierungsgegner. Der Richtlinienvorschlag enthalte keine Verpflichtung zur Vergabe der Leistungen am Markt. Was bedeuten würde, eine Privatisierung sei nach wie vor freiwillig. Mathias Ladstätter nennt die Rechtfertigung des Kommissars „eine falsche Beruhigungspille. Natürlich könnten die Kommunen sich auch innerhalb der EU-Ausschreibung bewerben, aber gegen die großen internationalen Konzerne, könnten sie nicht ankommen. Denen stünde dann nichts mehr im Weg.    

4. Was würde sich durch die neue Richtlinie für uns ändern?

Für uns Verbraucher würde das bedeuten, dass immer mehr Betriebe der Wasserver- und Abwasserentsorgung in privaten Besitz übergehen würden. Damit wären die Preise nicht mehr gesichert und wir müssten mit Erhöhungen rechnen. Zudem könnte die Wasserqualität abnehmen, da die privaten Unternehmer nicht mehr allen heutigen Standards entsprechen müssten. Auch dazu, mit dem Wasser nachhaltig zu wirtschaften, wären die Unternehmer nicht verpflichtet. Ein Youtube-Video, in dem Nestle Konzernchef Peter Brabeck-Letmathe seine Ansichten über die Trinkwasserversorgung darlegt, lässt nichts Gutes ahnen: Wasser als öffentliches Recht wäre die eine Extremlösung, die andere – für die er sich natürlich ausspricht – wäre das Wasser einen Wert bekommt. Für den Teil der Bevölkerung, der dadurch keinen Zugang mehr zu Wasser hätte, für den gäbe es ja spezifische Möglichkeiten.   

http://www.youtube.com/watch?v=deSClqx-Dx8

5. In der Diskussion hört man immer wieder, dass der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht sein soll. Da wir für das Wasser zahlen, ist das doch im Moment auch nicht der Fall?

„Wir zahlen nicht für das Wasser, sondern nur für die Bereitstellung“, erklärt Mathias Ladstätter. Damit sind zum Beispiel Pumpen, Rohre, Qualitätstests und Mitarbeiter gemeint. Das Wasser an sich zahlen wir nicht. Das sei Allgemeingut. Doch mit den Privatisierungsvorhaben ginge das Menschenrecht auf Wasser noch viel weniger einher. Die UNO deklarierte 2012 zwar den Zugang zu Wasser als Menschenrecht, doch eine solche Deklaration hat keine rechtlichen Folgen. Die Europäische Bürgerinitiative „right2water“, fordert schon lange ein entsprechendes Gesetz der EU-Kommission, allerdings ohne Erfolg.  Gäbe es ein Gesetz, das das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung gewährleisten würde, hätte die Privatisierung weit weniger Chancen.

6. Was kann eine Bürgerinitiative ausrichten?

Die Europäische Bürgerinitiative „right2water“, wird hauptsächlich von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes organisiert. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten aktives Wahlrecht haben, können die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützen. Kommen eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Staaten zusammen, muss das Parlament sich mit den Vertretern auseinandersetzen und das Anliegen politisch behandeln. Im Klartext heißt das: Das Parlament muss zwar darüber reden und die Bürgerstimmen zur Kenntnis nehmen, ihr Vorhaben zur Privatisierung können sie trotzdem umsetzen. „Selbst wenn das Parlament dem Vorschlag zustimmt, werden wir die Bürgerinitiative weiterführen“, sagt Mathias Ladstätter. Er und seine Mitstreiter würden dann dafür kämpfen, dass die Richtlinien überdacht und geändert werden. „Es wäre in diesem Fall noch wichtiger als zuvor.“



Text: teresa-fries - Foto: dpa

  • teilen
  • schließen