Die Europäische Kommission hat am Dienstag eine Gesetzesvorlage zur Neuregelung von Fernsehreklame auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1989 vereinfachen und aktualisieren.
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Für jahrelange Schleichwerbung in der Kritik: Die Vorabendserie "Marienhof" (Foto: ARD)
Zukünftig sollen Werbeunterbrechungen in Sport- und Unterhaltungsprogrammen zu jedem Zeitpunkt möglich sein. Auch Product Placement, die Platzierung von Markenprodukten in Sendungen gegen Bezahlung, ist dann erlaubt, insofern vor der Sendung darauf hingewiesen wird. Wenn ein Spieler beispielsweise während einer Fußballübertragung verletzt auf dem Feld liegt, kann schnell eine Werbung für eine Krankenversicherung eingeblendet werden. Und da vor dem Spiel darauf aufmerksam gemacht wurde, kann das Weißbier beim anschließenden Interview auch gleich auf dem Tisch stehen.
Eine Ausnahme bilden Nachrichten, politische Magazine und Kindersendungen. In diesen Formaten soll Product Placement grundsätzlich untersagt bleiben. Werbung ist hier dann nur alle 35 Minuten erlaubt und die bereits geltende Obergrenze von 12 Minuten Reklame pro Stunde soll beibehalten werden.
Die EU-Kommission will mit diesen Neuerungen die Fernsehrichtlinien auf ein Minimum reduzieren. Noch sind es aber nur Vorschläge, das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen dem erst noch zustimmen. Die endgültige Ausgestaltung der Gesetzesvorlagen liegt dann bei den einzelnen Ländern.