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Erstens: anmachen. Dein Fahrrad braucht Licht. Pro Reifen mindestens zwei Katzenaugen und höchstens so viele wie zwischen die Speichen passen. Alternativ gehen auch reflektierende Streifen, die direkt am Reifen angebracht werden. Dazu Rückstrahler an den Pedalen und einen weißen Scheinwerfer und einen Frontreflektor vorn. Hinten: eine rote Schlussleuchte, einen roten Rückstrahler und einen Großflächenrückstrahler (den übersieht man meistens, er ist aber bei allen fabrikneuen Fahrrädern am Gepäckträger dran). Ganz wichtig: Die Lichter müssen auch am Tag und mit einem Dynamo funktionieren. Batteriebetriebene Leuchten dürfen nur an Rennrädern angebracht werden, die unter elf Kilo schwer sind. Polizeiliches Verwarnungsgeld bei defektem Licht: 10 Euro. Kein Licht am Fahrrad und deswegen gab es einen Unfall: 25 Euro. Zweitens: aufziehen. Alle, die auf ihre Drei-Wetter-Taft-Frisur bedacht sind, seien an dieser Stelle beruhigt: Es gibt für das Fahrrad (im Gegensatz zu Motorrad oder Roller) keine Helmpflicht. „Wir unterstützen allerdings die Empfehlung, dass man mit Helm fahren soll, gerade wenn man sich die Unfälle anschaut, an denen Radfahrer beteiligt sind“, sagt Michael Reisch vom Polizeipräsidium München. Polizeiliches Verwarnungsgeld bei Radfahren ohne Helm: 0 Euro. Radunfall haben und davon keine neurologischen Folgeschäden davontragen: unbezahlbar. Drittens: abbremsen. Die Sorte ist egal, aber funktionieren müssen sie: Dein Fahrrad braucht zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, egal, ob Seitenzug-, Rücktritt- oder Hydraulikbremse. Bremsen lohnt sich immer, vor allem an roten Ampeln. Polizeiliches Verwarnungsgeld für „bremstechnischen Einrichtungen“, die nicht den Vorschriften entsprechen: 10 Euro. Bußgeld für den Radfahrer, der eine rote Ampel überfährt, die seit weniger als einer Sekunde rot ist: 25 Euro. Ist die Ampel schon länger als eine Sekunde rot: 62, 5 Euro. Viertens: absteigen. Auch wenn die Verlockung bei stark befahrenen Straßen manchmal groß ist: Auf Gehsteigen dürfen nur Kinder bis zehn Jahren fahren. Wer älter ist, muss auf der Straße oder auf dem Radweg (bloß nicht in die falsche Richtung) fahren. Sobald man absteigt und schiebt, ist man übrigens Fußgänger, darf auf dem Gehweg bleiben und wird nicht verwarnt. Polizeiliches Verwarnungsgeld für unerlaubt auf dem Gehsteig fahren: 5 Euro. Für auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren: 15 Euro. Fünftens: ausschalten. Keine Sms schreiben und Lieblingssong hören geht auch nicht: Während des Fahrradfahrens darfst du nicht telefonieren, keine Musik und auch kein Radio hören. Schon allein das Halten eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad ist nicht erlaubt. Polizeiliches Verwarnungsgeld für Telefonieren während des Fahrradfahrens: 25 Euro. Für Musikhören: 10 Euro.

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