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Das deutsche Namensrecht ist ein harter Brocken: Namensänderungen sind grundsätzlich verboten. Änderungen des Namens dürfen nur aus gewichtigen Gründen erfolgen. So können zum Beispiel Leute mit einem Namen, der lächerlich oder anstößig klingt zum Standesamt gehen und dort einen Antrag stellen. „Aus Familie Ficker könnte so Familie Fischer werden“, erklärt Daniela Schlegel, Pressesprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats. Eine andere, berechtigte Gruppe sind Bürger mit "Sammelnamen" wie Müller, Maier oder Schmidt, denn die litten häufig unter Verwechslungen. Menschen, die wie die Protagonistin unseres Aufmacher-Interviews durch Misshandlungen innerhalb der Familie traumatisiert wurden, können ebenfalls mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens eine Namensänderung beantragen. Auch schwierig zu schreibende Namen können beim Standesamt vereinfacht werden. Aber: Beim Wahlnamen dürfen die "Änderungstatbestände" dann nicht mehr bestehen. Rosa Ficker darf sich also nicht in Rosa Schlüpfer umnennen. Man kann sich aber durchaus ein gutes Pseudonym zulegen und das auch mit sich rumtragen. Mit der Einführung der neuen Personalausweise Anfang November dieses Jahres wird das Feld Künstlername/Ordensname, das vor drei Jahren abgeschafft wurde, wieder eingeführt. Wer sich einen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen möchte, muss unter anderem Folgendes beachten:

Auf die Rückseite der neuen Personalausweise kann man wieder einen Künstlernamen eintragen lassen. [b]1.[/b] Die Einwohnermeldeämter wollen einen Nachweis dafür haben, dass man tatsächlich unter dem Pseudonym bekannt ist. Einfach nur "Captain Planet" heißen zu wollen reicht nicht. [b]2.[/b] Was als Nachweis zählt, kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Sicherlich hilft es, zum Beispiel bei einer Schauspieler-Agentur registriert oder in einem Verband organisiert zu sein. Das wirkt offiziell. [b]3.[/b] Wer eine Domain unter seinem Künstlernamen registriert hat, kann das ebenfalls erwähnen. Das alleine reicht zwar nicht aus, unterstützt aber das Ersuchen. Gerne auch Poster, Flyer und Autogrammkarten mit aufs Amt bringen - je mehr Unterlagen vorhanden sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Antrag angenommen wird. [b]4.[/b] Problem: Der Beamte muss davon überzeugt werden, dass es sich bei der unter Pseudonym ausgeübten Tätigkeit tatsächlich um "Kunst" handelt. In der Regel reicht der Umstand, dass man bei der Künstler-Sozialkasse versichert ist, als Nachweis aus. [b]5.[/b] Leider kann man mit dem Künstlernamen nur Verträge schließen, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Das hängt häufig von der Bekanntheit der Person ab. Barbara Rose Kopetski zum Beispiel würde wahrscheinlich jederzeit mit Pamela Anderson unterschreiben können.

Text: clemens-haug - Foto: dpa

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