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Flüchtige Beweise

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Als der 23-Jährige Feidin Santana im April zufällig filmte, wie in North Charleston (South Carolina) der unbewaffnete Afroamerikaner Walter Scott auf offener Straße von dem weißen Polizisten Michael Slager erschossen wurde, wusste er, dass er wichtiges Beweismaterial auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Und auch, dass er Angst um sein Leben haben muss. Ein paar Mal ist auf der Aufnahme zu hören, wie er seufzt: „Oh Shit.“ Später sagte er dem Nachrichtensender MSNBC, er habe darüber nachgedacht, das Video zu löschen und North Charleston zu verlassen. 

Als Santana den Polizeibericht über Walter Scotts Tod las, dessen Inhalt nicht dem entsprach, was er selbst beobachtet hatte, beschloss er, sein Video zu veröffentlichen.

Die Aufnahmen zeigen deutlich, dass der Polizist dem flüchtenden Walter Scott mehrmals in den Rücken schießt und ihm, als er auf dem Boden liegt, Handschellen anlegt statt Erste Hilfe zu leisten. Vor Gericht könnten die Aufnahmen als wichtiges Beweismaterial dienen.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Proteste nach dem Tod des Afroamerikaners Freddie Gray aus Baltimore, der in Polizeigewahrsam starb. Im Mai verkündete die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen sechs Polizeibeamte eingeleitet zu haben, die im Verdacht stehen, Grays tödliche Verletzungen verursacht zu haben.

Polizeigewalt und Rassismus sind in den USA ein großes Thema, seit der 18-jährige afroamerikanische Schüler Michael Brown im August 2014 in Ferguson (Missouri) von einem weißen Polizisten erschossen wurde. Immer wieder werden Fälle von Polizeigewalt bei Festnahmen, Durchsuchungen oder auf Demonstrationen zufällig von Passanten gefilmt und diese Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet. Zeugen begeben sich damit allerdings in Gefahr. Wie die Wired berichtet, wurde einer Passantin Anfang Mai in Los Angeles von einem Polizeibeamten das Handy aus der Hand gerissen und auf den Boden geworfen, nachdem sie eine Verhaftung gefilmt hatte. Dieser Vorgang wiederum wurde ebenfalls auf einem Video festgehalten. In Texas liegt ein Gesetzentwurf vor, der das Filmen von Polizeibeamten bei Einsätzen generell verbietet.

Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hat aus diesem Grund die App „Mobile Justice CA“ entwickelt. Zeichnet man mit diesem Programm ein Video auf, wird es automatisch auf einen Server der ACLU geladen, sobald die Aufnahme beendet wird – was auch passiert, wenn das Handy geschüttelt wird oder herunterfällt. Somit sind sind die Aufnahmen geschützt, falls Beamte verlangen, die Aufnahmen zu löschen, oder das Handy konfiszieren.

Nach dem Speichern können Nutzer weitere Informationen über Tathergang, Ort, Zeit und die Namen der Beteiligten ergänzen. Auch anonyme Einsendungen und schriftliche Hinweise ohne Videoaufzeichnung sind möglich. Die App enthält außerdem Tipps für Auseinandersetzungen mit der Polizei und informiert über die Rechte, die Bürger in solchen Situationen haben. Außerdem kann man sich über Einsätze in der Umgebung informieren, um womöglich als Zeuge auszusagen. Sobald man ein Video oder Hinweis übermittelt hat, entscheiden die ACLU-Mitarbeiter, ob sie das Video an die Behörden oder an die Medien weitergeben oder auf YouTube hochladen. Momentan ist die „Mobile Justice“-App in Kalifornien, Missouri, New Jersey, New York und Oregon verfügbar.

http://www.youtube.com/watch?v=fVNChMoBe5A

In Deutschland ist das Filmen von Polizisten im Einsatz grundsätzlich erlaubt


Auf ihrer Webseite rät die ACLU, den Polizisten mitzuteilen, dass man das Handy aus der Tasche holt und aufzeichnet. Wenn die Beamten das verbieten, solle man sich an diese Anweisung halten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Polizisten, egal ob in den USA oder im Rest der Welt, zustimmen, während Verhaftungen oder in anderen potenziell heiklen Situationen gefilmt zu werden. In Deutschland wurde 2012 über die App „Cop Recorder“ diskutiert. Dem Kölner Stadt-Anzeiger zufolge widmete eine deutsche Polizei-Fachzeitschrift diesem Programm sogar einen siebenseitigen Artikel mit warnendem Unterton. Mit dem Programm kann man heimlich Gespräche aufzeichnen und anonym ins Internet stellen. 

Grundsätzlich ist in Deutschland das Filmen und Fotografieren von Polizisten im Einsatz erlaubt, das erklärt auch eine Polizeisprecherin am Telefon. Auch zufällige Aufnahmen von Passanten, die Polizeibeamte im Dienst zeigen und, seien erlaubt, sagt der Strafrechtler Tobias Singelnstein von der Freien Universität Berlin, auch wenn die Polizisten nicht um Erlaubnis gefragt worden sind, – allerdings nicht die Veröffentlichung ohne Einwilligung der betroffenen Beamten, etwa auf YouTube oder Facebook. Ein Gericht könne solche Aufnahmen jedoch als Beweismittel heranziehen, zum Beispiel in einem Strafverfahren, da dann ein öffentliches Interesse daran besteht. „Hier überwiegt das Interesse an der Sachverhaltsaufklärung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Polizisten“, sagt Tobias Singelnstein.


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Text: kathrin-hollmer - Foto: rtr

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