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Flucht vor Studiengebühren: In jedem Bundesland anders
Gemeinsam ist allen der sieben Länder, in denen Gebühren erhoben werden, eine Schuldenobergrenze. Sie betrifft vor allem diejenigen, die ihr Studium über das Studienbeitragsdarlehen finanzieren und zusätzlich BAföG empfangen. Summieren sich die Schulden aus beidem zu einem Betrag, der die vorgegebene Grenze überschreitet, werden die darüber hinaus gehenden Gebühren erlassen. Außerdem lassen sich die Unternehmungen zur Umschiffung der Gebühren aufteilen: In solche, die von der Uni quasi automatisch gewährt werden, und solche, die extra beantragt werden müssen. Doch nun zu den Details...
Hamburg Schuldenobergrenze: Liegt bei 15.000 Euro. Mehrschulden werden erlassen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht werden in fünf Fällen gemacht: [li]Bei einem rechtzeitig vor Beginn des Semesters beantragten Urlaubssemester [li]Wenn man an einer staatlichen Verwaltungshochschule studiert [li]Wenn man im Rahmen des Medizinstudiums sein praktisches Jahr absolviert [li]Wenn man promoviert [li]Wenn man ein ausländischer Austauschstudent ist, dessen Austauschvereinbarungen Gebührenfreiheit enthalten. Befreiungen, die vor Beginn des Semesters beantragt werden müssen: [li]Wenn der Student Nachwuchs hat, der noch unter 14 Jahre alt ist. Wenn beide Eltern noch studieren, müssen sie sich allerdings entscheiden, wer befreit werden soll. Beide zu befreien, war den Hanseaten dann wohl doch zu viel. [li]Wenn der Student durch eine Behinderung beeinträchtigt ist, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt. [li]Wenn der Student mit einer besonders hohen Begabung gesegnet ist, also zum Beispiel durch besondere Leistungen aufgefallen ist oder seine Bewerbung an der Hochschule solche vermuten lässt. [li]Wenn während des Semesters ein Pflichtpraktikum absolviert wird. Wer sich freiwillig in die Riege der Praktikanten einreiht, muss wohl auf die Regelung des Urlaubssemesters zurückgreifen. Man sollte hier aber genau auf die Regelung an der jeweiligen Hochschule achten. Denn der Gesetzestext verwendet hier lediglich das Wörtchen „kann“.
Niedersachsen Schuldenobergrenze: Die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens entfällt, soweit Darlehen, Zinsen und BAföG 15.000 Euro überschreiten. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Gebührenpflicht. Und zwar nicht wenige: Nicht zahlen muss, wer ein Urlaubssemester beantragt hat, sein praktisches Jahr als Arzt absolviert oder nachbereitet, ein oder mehrere Kinder unter 14 hat oder sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Auch ein vorgeschriebenes Praxissemester muss nicht bezahlt werden, ebenso wenig wie ein verpflichtendes Auslandssemester, eine Promotion oder ein Studium an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege. Schön auch: In Niedersachsen wird Engagement belohnt. Ein Student, der sich als Gleichstellungsbeauftragter verdingt, kann bis zu zwei Semester befreit werden.
Nordrhein-Westfalen Schuldenobergrenze: Hier kommt NRW den Studenten am meisten von allen Gebührenländern entgegen. Nicht nur türmt sich der größtmögliche anzuhäufende Schuldenberg nur bis zu 10.000 Euro auf – immerhin 5000 Euro weniger als anderswo. Übersteigen die Schulden diesen Gipfel, bricht der ganze Berg in sich zusammen: Die Schulden werden komplett erlassen. In NRW gibt es im Gegensatz zu den meisten Ländern auch eine Regelung, falls man sich während des Semesters exmatrikuliert: § 7 Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz: "[...] Bei dem Versagen der Zulassung oder der Einschreibung oder bei einer Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit wird ein etwaig erteilter Abgabenbescheid nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 6, 7 und 8 gegenstandslos; eine bereits gezahlte Abgabe ist zu erstatten." Auch sonst ist manches anders in NRW: Hier ist es zum Beispiel den Hochschulen selbst überlassen, ob sie überhaupt Gebühren einführen. Dementsprechend können sie auch viele Details eigenständig entscheiden. Deshalb lohnt es sich definitiv, direkt bei den Universitäten nachzusehen. Einige Ausnahmen sind aber auch hier gesetzlich festgelegt: [li]Ein Urlaubssemester. Es sei denn, man nutzt es zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. [li]Wenn man auf einem Praxis- oder Auslandssemester weilt. Auch hier scheinen die Westfalen jedoch liberaler als der Rest zu sein. Es findet sich hier nämlich nichts von wegen „Pflichtpraktikum“ und „Vorgeschriebenes Auslandssemester“. Bevor ihr jetzt gleich den Flug auf die Fidschi-Inseln bucht, solltet ihr aber doch noch direkt bei eurer Uni nachfragen. [li]Das Praktische Jahr von Ärzten [li]Ein Promotionsstudium, wenn man nicht gleichzeitig noch etwas anderes studiert. Als wäre das noch nicht genug, macht sich Nordrheinwestfalen durch weitere Befreiungsmöglichkeiten bei seinen Studenten beliebt, die vor Semesterbeginn beantragt werden müssen: [li] Neben den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (siehe Niedersachsen) werden hier auch gewählte studentische Vertreter in Hochschulorganen oder Fachschaften für maximal zwei Semester von der Gebührenpflicht befreit. [li]Auch Studenten mit minderjährigen Kindern sind befreit, jedoch höchstens für drei Semester. [li]Auch Behinderungen oder schwere Krankheiten, die nachweislich die Studienzeit verlängern, werden berücksichtigt.
Hessen Schuldenobergrenze: Liegt bei 15.000 Euro. Alles darüber hinaus wird erlassen. Bei einer Exmatrikulation während des Semesters Hessisches Studienbeitragsgesetz § 5 Absatz 2: "Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Beitragsbescheid gegenstandslos. Ein bereits gezahlter Beitrag ist zu erstatten." Auch in Hessen gelten die üblichen Ausnahmeregelungen für Urlaubssemester, Ärzte im Praktischen Jahr, Pflichtpraktika und vorgeschriebene Auslandsemester. Zusätzlich gewährt Hessen seinen Musterschülern Gebührenfreiheit. Wer besonders begabt ist und schon parallel zur Schule zu studieren beginnt, tut dies umsonst. Auch sonst scheint man hier von elitärem Denken beseelt und befreit die besten zehn Prozent der Studenten von der Beitragspflicht. Im Gesetz heißt es: „wenn weit überdurchschnittliche schulische Leistungen nachgewiesen oder weit überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht werden." Eltern kommen ebenfalls günstiger weg. Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Nach sechs Semestern pro Kind ist jedoch Schluss. Hessen hat außerdem eine besondere Härtefallregelung Als Härtefall ausgenommen sind Studenten, die die Studienzeit verlängernde Behinderungen nachweisen können, oder sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern.
Saarland Schuldenobergrenze: Liegt im Saarland ebenfalls bei 15.000 Euro. Alles darüber hinaus wird erlassen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht: Urlaubssemester, Praxis- und Auslandssemester, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind. Befreiungen, die vor Beginn des Semesters beantragt werden müssen: [li]Mit Kindern gesegnete Studenten. Allerdings nur, solange die nicht älter als zehn Jahre sind. Auch hier kann sich nur ein Elternteil befreien lassen. [li]Studenten mit einer Behinderung, die sich im Sinne des Sozialgesetzbuchs erheblich studienerschwerend auswirkt. [li]Die sportliche, musikalische und künstlerische Elite muss ebenfalls nicht zahlen: Genauer: „Leistungsathletinnen und Leistungsathleten im A-Kader, national oder international herausragende Nachwuchsmusiker oder Träger eines nationalen Kunstpreises“
Baden-Württemberg: Schuldenobergrenze: Auch hier handelt es sich um die gewohnten 15.000 Euro. Alles darüber hinaus wird erlassen. Auch in Baden-Württemberg gibt es eine Regel für eine Exmatrikulation während des Semesters: Landeshochschulgebührengesetz § 5 Absatz 3: "Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Gebührenbescheid gegenstandslos. Eine bereits bezahlte Gebühr ist zu erstatten." Ausgenommen von der Gebührenpflicht: sind auch hier Arztanwärter im Praktischen Jahr und Praxissemestler, die vorgeschriebene Praktika absolvieren. Wer sein Urlaubssemester nicht bezahlen möchte, muss dieses vor Beginn der Vorlesungszeit beantragt haben. Befreiungen, die vor Beginn des Semesters beantragt werden müssen [li]Als Elternteil von einem oder mehreren Kindern unter acht Jahren. [li]Als drittes Kind mit zwei Geschwistern, die ebenfalls Studiengebühren zu zahlen haben. [li]Als Hochbegabter: Wer als solcher gilt, entscheidet die Hochschule. [li]Studenten, die eine studienerschwerende Behinderung augfweisen. [li]Wenn man einen zweiten Studiengang als Parallelstudium belegt. „Bei einem Parallelstudium im Sinne von §60 Abs.2 Nr.4 LHG sind Studierende von der Gebührenpflicht nach §3 für den Studiengang mit der kürzeren Regelstudienzeit befreit." Promovieren bringt in Baden-Württemberg keine finanziellen Vorteile.
Bayern Schuldenobergrenze: Auch hier handelt es sich um die gewohnten 15.000 Euro. Alles darüber hinaus wird erlassen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht [li]bilden wie in den meisten anderen Ländern Urlaubssemester, vorgeschrieben Praxissemester und das Praktische Jahr bei Ärzten. Von Auslandssemestern ist nicht die Rede. Bei freiwilligen Praktika kann eventuell ein Urlaubssemester beantragt werden. [li] Promotionsstudium. Man sollte seinen Doktor allerdings nach sechs Semestern in der Tasche haben. Befreiungen, die vor Beginn des Semesters beantragt werden müssen [li]Auch in Bayern können sich Studierende von Kindern mit Behinderung oder unter zehn Jahren befreien lassen. Das gilt ebenfalls nur für ein Elternteil. [li]In Bayern kann sich auch befreien lassen, wer zwei Geschwister hat, für die es Kindergeld gibt. [li]Wenn der Student an mehreren Unis eingeschrieben ist. Es handelt sich hierbei nicht um ein Doppelstudium. § 71 (1) Satz 5: "Bei einem Studium an mehreren Hochschulen ist der Studienbeitrag an jeder Hochschule zu entrichten, es sei denn, dass das Studium auf Grund einer Studien- oder Prüfungsordnung durch gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen erfolgt; in diesem Fall ist der Studienbeitrag nur an der Hochschule zu entrichten, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt." [li]In Bayern sind die Hochschulen wie in Hessen befugt, zehn Prozent ihrer Studenten „für besondere Leistungen“ freizustellen. Bild: ddp