- • Startseite
- • Redaktionsblog
-
•
Europawahl
Los, raus aus dem karierten Flanell-Schlafanzug, rein in die Bundfaltenhose. Und dann flott in die Grundschule nach nebenan gehen, zum ankreuzen – heute ist Europawahl! Vorher solltest du vielleicht noch diesen Text durchlesen, damit du gegen alle Wahl-Widrigkeiten und Stimmzettel-Katastrophen gewappnet bist. - Urplötzlicher Kopflausbefall will dich vom Urnengang abhalten? Selbst wer in letzter Minute schwer krank wird, muss auf sein Wahlrecht nicht verzichten, tröstet der Bundeswahlleiter: In diesem Ausnahmefall kann die Briefwahl noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden – allerdings nur, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. - Messies und Leuten mit kleinen Geschwistern oder Hunden können aufatmen: Ein Wahlberechtigter kann auch dann wählen gehen, wenn er seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat oder wenn die Karte von Kinderspucke aufgeweicht oder von einem Hundegebiss zerfetzt wurde. Voraussetzung: der Wahlberechtigte muss im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen sein. Das für den Wahlberechtigten zuständige Wahllokal teilt die Gemeindebehörde auf Nachfrage mit. Im Wahllokal muss sich der Wahlberechtigte dann auf Verlangen des Wahlvorstandes mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. - In Deutschland sind die Wahllokale am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Glück gehabt. In Belgien bleibt fürs Ausschlafen nämlich keine Zeit: Dort machen die Wahllokale schon um 13 Uhr dicht. In Österreich hingegen kann man direkt vom Club ins Wahllokal und dann wieder zurück in den Club. Denn die Österreicher können von 0 bis 22 Uhr Kreuzchen machen. - Angenommen, du hast vergessen deine Briefwahlunterlagen abzuschicken. Und angenommen, du wolltest vor der Wahl noch schnell beim Ökobauern im Nachbardorf Milch holen gehen. Und angenommen, dein Dorf wird in der Zwischenzeit durch eine Flutwelle von der Außenwelt abgeschnitten, so dass du dein Wahllokal vor 18 Uhr nicht erreichen kannst. Kein Problem! Vorausgesetzt, du hast zum Milch holen deine Briefwahlunterlagen mitgenommen. Du kannst nämlich am Wahltag mit dem Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, in einem beliebigen Wahllokal in deinem Kreis oder deiner kreisfreien Stadt wählen gehen. - Wenn du in der Wahlkabine steht und keinen amtlichen Briefumschlag findest, in den du deinen Zettel reinstecken kannst: keine Panik, das geht den anderen auch so. Die Umschläge wurden nämlich abgeschafft. Das spart Geld für Papier und Zeit zum Auszählen. - Auch wenn’s ganz schön war: Einmal ankreuzen muss reichen. Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass jeder Wahlberechtigte sich nur einmal an der Europawahl beteiligen kann. Das gilt auch dann, wenn ein Wahlberechtigter aus Versehen mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten hat. Schon der Versuch, seine Stimme mehrfach abzugeben, ist strafbar. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach Paragraf 107 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Bundfaltenhose zwischenzeitlich schon angezogen? Hosenladen zu? Dann auf zur größten Wahl in der europäischen Geschichte. 342 Millionen Wahlberechtigte haben die Chance, zu sagen, wo’s zukünftig lang gehen soll in der EU. Du auch.