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Dienstag, 1. April: Zum Schutze der Jugend

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Heute tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Was ändert sich? In erster Linie wird der Umgang mit Online- und Computermedien neu geregelt. Auf Computerspielen, so genannten Medienträgern, wird es in Zukunft eine Altersbeschränkung geben, ähnlich der Altersfreigabe von Filmen. So sollen Eltern und Händler besser erkennen können, welche Spiele für Kinder nicht geeignet sind. Die Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften wird umbenannt in „Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien“. Sie ist zuständig für Zeitschriften, Bücher, Videos, Filme und Computerspiele und kann von heute an auch ohne einen ausdrücklichen Auftrag aktiv werden und solche Medien, die sie für gefährlich hält, indizieren. Aber auch Medien, die nicht indiziert sind, können verboten werden, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Kinder und Jugendliche in geschlechtsbetonender Körperhaltung zeigen. Und auch die Sache mit den Zigaretten wird neu geregelt. Bisher war Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten. Ab heute ist auch der Verkauf an Minderjährige verboten. Die Automaten sollen so umgerüstet werden, dass man nur noch mit ec-Karte Zigaretten kaufen kann – das dauert allerdings noch bis zum Jahr 2007.

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