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Die Sache mit der Grauzone
Das ist die Lage:
Wenn man sich darüber unterhält, ob es legal ist, sich Filme oder Serien im Internet anzuschauen, dann fällt dabei nicht selten der Begriff der „Grauzone“. Das bedeutet, dass die rechtliche Lage in dieser Hinsicht nicht eindeutig geklärt ist. Viele Nutzer denken deswegen, dass sie darum auch nichts zu befürchten haben. So ganz stimmt das allerdings nicht.
Fest steht: Betreiber von Seiten wie kino.to, die illegale Kopien anbieten und auch diejenigen Nutzer, welche die Filme dort uploaden, machen sich nach §106, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) strafbar. Der reine Besuch dieser Seiten ist nicht strafbar. Bei der Frage, ob das Ansehen der Streams dort illegal ist, gehen die Meinungen tatsächlich auseinander.
Das Problem ist: Wenn du dir einen Film oder eine Serie auf einer dieser Seiten ansiehst, werden Daten an dich übertragen und zumindest kurzzeitig auf deinem PC zwischengespeichert. Diese Fälle sind laut Gesetz keine Grauzone, sondern ein Strafbestand, im Sinne von §16 Abs. 1 UrhG. Kurz: Du machst dich damit einer kurzzeitigen Vervielfältigung der Kopie strafbar.
Auch wenn es für diese Fälle bisher keine Gerichtsurteile gibt, ist eine strafrechtliche Verfolgung rein theoretisch denkbar. Trotzdem besteht kein Grund zur Panik. Wenn du dir Filme oder Serien auf kino.to angesehen hast, wurde deine IP-Adresse zwar gespeichert, aber nicht bei kino.to selbst, sondern bei den vielen verschiedenen Hostern, bei denen die Filme hinterlegt waren. Dass die Polizei diese Informationen einholen will, gilt – bei geschätzten 400.000 Nutzern täglich – als ziemlich unwahrscheinlich. Denn für sie ist es in erster Linie wichtig, an diejenigen zu kommen, die diese Filme bereitgestellt haben.
Darin liegt auch der Unterschied zwischen Seiten wie kino.to und Tauschbörsen wie bittorrent. Wer sich einen Film im Streaming-Dienst anschaut, stellt keine Inhalte für andere bereit. Das Problem liegt eher in der Tatsache, dass man sich Filmkopien ansieht, die an sich illegal sind. Damit unterscheiden sich diese Dateien auch von Filmen, die rechtmäßig ins Internet gestellt wurden, also beispielsweise Filme in der Mediathek von ARD oder ARTE.
Mit dem Ende von kino.to ist den Ermittlern ein großer Schlag gelungen. Trotzdem gibt es noch viele Alternativseiten, die ähnlich funktionieren. Ob du das Angebot dort in Zukunft wahrnehmen möchtest, bleibt dir überlassen. Aber du musst dir darüber im Klaren sein, dass diese „Grauzone“, von der alle sprechen, gleichzeitig eine Zone ist, in der du theoretisch eine Straftat begehst.
Das sagt das Netz:
„Ich habe noch nie Filme oder Musik Dritter im Netz als Download oder Stream angeboten, es sei denn, ich konnte davon ausgehen, legal zu handeln.“ (Weblog Spreeblick)
„Mir ist kino.to egal, weils für Meschen ist, denen Filme egal sind“ (Nilz Bokelberg, Blogger)
„Auf jeden Fall geht eine Ära zu Ende“ (Harry Kienzler, ganzok.com)
Text: pierre-jarawan - Foto: dpa