- • Startseite
- • Redaktionsblog
-
•
Die Rache des Technoviking
Am 8. Juli 2000 sitzt der Student und Videokünstler Matthias Fritsch auf einem Wagen irgendwo mitten im Zug der Berliner „Fuckparade“. Er will Impressionen für ein Videoprojekt sammeln. Matthias legt die Kamera auf seine Knie und filmt eine Gruppe tanzender Menschen, nichtsahnend dass das, was gleich vor seiner Kamera passiert, sein Leben maßgeblich beeinflussen wird.
Eine Frau mit blauer Perücke wird angerempelt. Von rechts tritt eine eindrucksvolle Person ins Bild und hält den Rempler fest. Der große Mann trägt eine kurze Hose, hat einen sehr muskulösen nur mit ein paar Ketten behängten Oberkörper, einen bis auf ein Zöpfchen rasierten Kopf und einen geflochtenen Bart. Er schickt den Störenfried weg, fixiert ihn noch eine halbe Minute mit einem eisernen Blick und hebt seinen Zeigefingern zur Warnung. Dann tanzt er – überraschend wendig – in der Parade weiter. Der Retter wird als Technoviking in die Web-Geschichte eingehen und 13 Jahre später seinen Schöpfer in einem Prozess mit 40.000 Euro Streitwert verklagen, auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Der Videokünstler Matthias Fritsch hat den Technoviking nur durch Zufall gefilmt.
„Für mich hat diese Szene als Kunstfilm funktioniert, der die Frage stellt, ob das, was man sieht, echt ist oder gestellt“, erklärt Matthias. Deswegen habe er das Video ins Internet geladen, wo es anfangs nur in einigen Foren umhergeisterte. 2006 stellte er es auf YouTube, doch auch da interessierte sich kaum jemand dafür, bis ein Jahr später eine Kopie des Films den Weg auf die amerikanische Internetseite break.com fand. Das war der Start der internationalen Karriere des Wikingers. Die Klickzahlen werden heute zwischen 20 und 40 Millionen geschätzt – die genaue Zahl kann aufgrund der unzähligen Kopien des Originals nicht bestimmt werden. Es existieren über 4000 Parodie-Clips des Technovikings.
Als der Hype ausbrach, war Matthias gerade in Hongkong. „Ein Amerikaner, den ich gar nicht kannte, schrieb mir eine Mail und sagte, das Video hätte über Nacht fast zwei Millionen Klicks bekommen“, erinnert er sich. An rechtliche Probleme hat er überhaupt nicht gedacht. „Ich hätte damals noch dem Drehen hingehen und fragen sollen“, sagt Matthias Fritsch, „aber ich dachte, ich dürfe ihn filmen, weil es eine öffentliche politische Veranstaltung war. Außerdem war die Kamera nicht versteckt, er ist ins Bild gelaufen und hat auch mehrmals in die Kamera geschaut“. Er habe das als Einverständniserklärung gesehen.
Der Clip hatte irgendwann so hohe Klickzahlen, das YouTube Matthias anbot, auf seinem Kanal Werbung zu schalten. Als Student mit auslaufendem Stipendium nahm Matthias dieses Angebot dankend an. Er fand auch einige andere Wege, um aus seinem erfolgreichen Video-Mem wenigestens ein wenig Kapital zu schlagen. Er verkaufte ein paar Technoviking T-Shirts, hielt Vorträge über virale Verbreitung im Internet und stellte ein Archiv zusammen mit allem, was er finden konnte: von Nachahmer-Clips, Remixen und Collagen bis hin zu einer japanischen Skulptur nach dem Vorbild des feiernden Wikingers. Die Highlights zeigte er in Ausstellungen.
Der Technoviking wurde unzählige Male auf YouTube praodiert.
Die wahre Identität des Technovikings ist bis heute ein Rätsel. Im Internet kursieren nur Gerüchte, die ins Leere führen. Lange Zeit wusste nicht einmal Matthias Fritsch, wem er die ganze Aufmerksamkeit zu verdanken hatte. Er habe schon versucht, ihn zu finden. Freunde hätten ihn noch ein paar Mal in Berlin gesehen. „Ich dachte also, dass er auf jeden Fall von hier ist. Weil er so kräftig war, habe ich in allen Fitnessstudios angerufen, ob man ihn dort kennt.“ Aber er hatte keinen Erfolg. Der Wikinger selbst hat sich nie bei dem Filmemacher gemeldet. Bis 2009 Post von seinem Anwalt kam und er aufgefordert wurde, das Video aus dem Internet zu nehmen und nicht mehr zu verwenden.
Matthias schrieb einen freundlichen Brief, nahm sich eine Anwältin und blockierte das Video auf YouTube. Ganz aus dem Internet nehmen wollte er es nicht, weil er sich noch immer im Recht fühlte und das Video weiterhin für Vorträge nutzen wollte. Wirklich löschen könnte man es bei der Anzahl der Kopien ohnehin nicht mehr. „Irgendwann klingelte er mich am Wochenende wütend aus dem Bett. Bevor ich mit ihm einen sachlichen Dialog führen konnte, legte er abrupt auf“, erzählt Matthias von seinem einzigen persönlichen Kontakt mit dem Technoviking. Da man sich so nicht einigen konnte, habe der Kläger Anfang 2010 verkündet, dass er vor Gericht gehen werde. Danach hörte Matthias drei Jahre nichts mehr von ihm.
Letzte Woche, kurz vor Verjährung des Falls, wurde Matthias vor Gericht gebeten. Der Vorwurf: Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Auch wenn noch immer einiges für ihn spricht, sieht es nicht besonders gut für Matthias aus. Ein stillschweigendes Einverständnis gefilmt zu werden, schließt der Anwalt des Technovikings aus. „Sie sagen dass er betrunken war und in einer Art Trance, sodass er nichts von seiner Umwelt wahrgenommen habe“, berichtet der Beklagte. Aktuell scheinen die Richter dem Wikinger Recht zu geben.
Im Moment wartet Matthias ob sich die Gegenseite doch noch auf einen Vergleich einlässt. Er hat angeboten, dass Video aus dem Netz zu nehmen und nicht mehr zu verwenden. „Wenn es trotzdem zu einem Urteil kommt, sieht es aus, als hätte ich wenig Chancen mein Recht auf Freiheit der Kunst durchzusetzen“, befürchtet er. Für ihn könnte das Kosten bis zu 25.000 Euro bedeuten. „Als freischaffender Künstler wäre das für mich natürlich richtig schlecht. Ohne Ratenzahlung müsste ich sofort in die Privatinsolvenz gehen“. Ob den Technoviking seine Berühmtheit nach 13 Jahren wirklich so sehr stört, oder er doch eher nur auf das Geld aus ist – darüber kann Matthias nur mutmaßen. Auf Anfragen der Medien hat der Anwalt des Wikingers bis jetzt nicht reagiert.
Nachvollziehen kann Matthias die Klage jedenfalls nicht, schließlich sei die Berühmtheit ja nicht negativ. „Ihn finden doch alle cool“, sagt er und bedauert die Situation. Doch die Hoffnung hat er noch nicht aufgeben. Man müsse erstmal abwarten, wie die Entscheidung diese Woche ausgehe. Vielleicht zeigt der Technoviking ja doch noch Nachsicht mit seinem Schöpfer.
Text: teresa-fries - Foto1: Leander Lenz, Foto2: YouTube