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Die dümmsten Warnhinweise der Welt

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Das amerikanische Rechtssystem gebiert seltsame Kinder. In US-Verbraucherkreisen scheint es beinahe zum guten Ton zu gehören, selbst verschuldete Bagatellschäden durch Klagen in Millionenhöhe kompensieren zu wollen. Das hat in den meisten Fällen sogar Aussicht auf Erfolg. "Warnhinweise sind ein Zeichen eines unberechenbaren Rechtssystems, in dem Richter jedem erlauben, einen Prozess anzustrengen, egal welche ausgefallene Theorie dahintersteckt. Das nötigt die Hersteller dazu, ihre Produkte mit immer absurderen Warnhinweise zu bekleben", sagt Robert Jones, Präsident der Anwaltsvereinigung M-LAW. Die Michigan Lawsuit Abuse Watch hat nun, im siebten Jahr in Folge, die abstrusesten Warnhinweise des Jahres 2005 gekürt. Beim Wacky Warning Label Contest hatten vernünftige Verbraucher bis Ende letzten Jahres die Gelegenheit, ihre Favoriten einzusenden. Neben einem kleinen Geldpreis bekommen die Gewinner auch noch eine Ausgabe des Buchs „The Death of Common Sense.“ Zu den Gewinnern gehörten dieses Jahr: 1. Ein Etikett, das auf einem Messerset davor warnt, niemals ein fallendes Messer auffangen zu wollen. 2. Eine Serviette, auf der die Küste von South Carolina abgebildet ist. Dort stand „Nicht für die Navigation benutzen. (siehe Abbildung) 3. Ein Warnhinweis auf einer Flasche mit getrocknetem Fuchsurin zur Schädlingsbekämpfung. „Nicht zum Verzehr geeignet.“ 4.Eine Pfanne auf der ein Schild warnt: „Kochgeschirr wird heiß, wenn es im Ofen benutzt wird.“ (Bild: www.m-law.org)

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