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Forderung nach Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Lukas Krämer kennt sich mit Wasserhähnen aus. Insgesamt fünf Jahre hat er sie überprüft und montiert, in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Bernkastel-Kues (Rheinland-Pfalz). Vor fünf Jahren hat er jedoch entschieden, dass er nicht mehr in der Werkstatt arbeiten möchte. Der Grund: der seiner Meinung nach zu geringe Lohn. 1,35 Euro pro Stunde hat er bei rund sechseinhalb Stunden Arbeit am Tag verdient, am Ende des Monats kamen dann zwischen 180 bis 250 Euro dabei raus. „Ich habe in der Werkstatt viel Ärger und Frust über die Jahre aufgebaut,“ erzählt er am Telefon.
Lukas Krämer hatte eine Hirnhautentzündung als er vier Jahre alt war. Seitdem hat er einen Sprachfehler und eine Lernschwäche, am Telefon versteht man trotzdem sehr gut, was er zu sagen hat. Er erzählt, dass er nach der Förderschule für insgesamt fünf Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet hat. „Dann habe ich irgendwann sechs Wochen blau gemacht“, erzählt er. Damit verfiel sein Anspruch auf den Werkstattplatz. Traurig ist er darüber nicht.
Lukas Krämer findet die Bezahlung in den Werkstätten unfair und setzt sich mit der Petition für eine Verbesserung der Verhältnisse ein.
„So wie das System jetzt ist, brauchen die Menschen in Werkstätten quasi nicht zu arbeiten, weil man von dem Gehalt nicht mal leben kann“, sagt der 27-Jährige heute. Wie die meisten anderen Werkstattbeschäftigten war er trotz seiner Arbeit auf die Grundsicherung des Staates angewiesen, in seinem Fall etwa 700 Euro. Dadurch wurden die Kosten für seine Wohnung und der Großteil seiner anderen Ausgaben gedeckt. Zusammen mit dem Geld aus der Werkstatt hatte er monatlich etwa 900 Euro zur Verfügung. In einer Petition wendet er sich jetzt an Finanzminister Olaf Scholz und fordert den Mindestlohn für die Beschäftigten in den Werkstätten, also 9,50 Euro. Fast 110 000 Menschen haben die Petition bislang unterzeichnet. Auch auf Social Media solidarisieren sich viele Nutzer*innen mit den Werkstattbeschäftigten und fordern gerechtere Arbeitsbedingungen.
Was ist der Auftrag von Werkstätten für behinderte Menschen?
In Deutschland gibt es etwa 2 900 Werkstätten, in denen rund 320 000 Menschen mit Behinderung arbeiten. Die meisten Werkstätten sind unter dem Dachverband der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) organisiert. Jeder Mensch, der wegen einer Behinderung nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein kann, hat Anspruch auf einen Platz in so einer Werkstatt.
Die Arbeit in den Werkstätten ist ganz unterschiedlich. Manche Menschen dort arbeiten in der Landschaftspflege, Gastronomie oder stellen Produkte wie Möbel und Textilien her, die die Werkstätten dann selbst verkaufen. Andere verarbeiten Metall, verpacken Dinge oder montieren Geräte im Auftrag für internationale Unternehmen wie Volkswagen, Thyssen Krupp oder Siemens.
Die Werkstätten erfüllen dabei zwei Aufträge: Einerseits sollen sie Menschen mit Behinderung ermöglichen, zu arbeiten und Fähigkeiten zu lernen. Andererseits sollen sie durch Betreuungs- und Bildungsangebote, wie zum Beispiel Fußballkurse oder Musikunterricht, auch außerhalb ihrer Arbeit unterstützt und gefördert werden.
Die Werkstätten zählen damit nicht zum regulären Arbeitsmarkt: Sie sind Teil des sogenannten zweiten Arbeitsmarkts. Das bedeutet: Die Arbeitsplätze in den Werkstätten können nur durch Unterstützung öffentlicher Gelder geschaffen werden. Außerdem gelten für die Werkstätten auch andere Regeln, als für andere Unternehmen. Die Menschen dort stehen zum Beispiel nicht in einem regulären Angestelltenverhältnis, sondern in einem sogenannten „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“. Das liegt laut dem BAG WfbM daran, dass die Arbeitsplätze in Werkstätten nicht mit einer normalen Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar seien. Der Verband sagt, dass in den Werkstätten eben nicht die Arbeit, sondern die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen im Vordergrund stehen. Außerdem können die Mitarbeitenden dort nicht gekündigt werden und sie werden auch nicht nach ihren Leistungen bewertet. Durch dieses Verhältnis haben sie allerdings auch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Die Werkstätten müssen den Menschen zwar ein Gehalt bezahlen, das beträgt durchschnittlich aber nur etwa 206,95 Euro pro Monat.
Und genau das kritisiert Lukas Krämer mit seiner Petition. Er will nicht nur, dass auch für Menschen in den Werkstätten der Mindestlohn gilt. Er fordert auch, dass diese Menschen als reguläre Arbeitnehmer*innen gelten – und damit auch mehr Rechte hätten, zum Beispiel, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu streiken.
„Die Beschäftigten sollen den Mindestlohn bekommen, um sich selbst finanzieren und selbstbestimmt leben zu können“
Die Situation von Beschäftigten in den Werkstätten kritisiert auch Anne Gersdorff von „JOBInklusive“. Das Projekt setzt sich dafür ein, dass der Arbeitsmarkt inklusiver wird und vernetzt Menschen mit Behinderungen. „Die Beschäftigten in den Werkstätten sollen den Mindestlohn bekommen, um sich selbst finanzieren und selbstbestimmt leben zu können,“ sagt sie. Also: sich ihren Lebensunterhalt durch die Arbeit auch selbst verdienen, ohne noch auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dabei verweist Gersdorff auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Demnach haben Menschen mit Behinderungen das Recht, sich ihren „Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“.
Und Lukas Krämer und Anne Gersdorff nennen noch einen anderen Punkt: Die Werkstätten produzieren zwar für die regulären Märkte, trotzdem bekommen die Mitarbeitenden nicht den regulären Lohn. Die Werkstätten zählen also formal nicht zum regulären Arbeitsmarkt – produzieren aber für ihn. Große Unternehmen beauftragen die Werkstätten zum Beispiel in den Bereichen der Metallarbeit, Montage und Verpackung. Es könne nicht sein, dass die Beschäftigten für renommierte Unternehmen arbeiten und trotzdem ihr Leben lang auf Sozialhilfeleistungen des Staates angewiesen sind, meint Anne Gersdorff.
Das Problem ist aber: Durch die Finanzierungsstruktur der Werkstätten lässt sich die Forderung nach dem Mindestlohn nicht so einfach umsetzen. Denn die Werkstätten werden einerseits vom Staat finanziert, über die sogenannte „Eingliederungshilfe“. Das sind Gelder, die den Werkstätten dabei helfen sollen, behinderten Menschen Arbeit und Betreuung zu bieten. Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2017 bekamen die Einrichtungen durchschnittlich 16 592 Euro pro beschäftigte Person. Andererseits müssen sich die Werkstätten Gewinne erwirtschaften, um den Beschäftigten überhaupt ein Arbeitsentgelt bezahlen zu können. Das heißt, sie müssen für potenzielle Auftraggeber im Markt wettbewerbsfähig sein – also Aufträge zu Preisen anbieten, die mit regulären Unternehmen mithalten können.
Schon jetzt müssen die Werkstätten mindestens 70 Prozent ihrer Gewinne zurück an die Beschäftigten zahlen. Das Problem ist: Die Gewinne reichen nicht, um jedem Mitarbeitenden den Mindestlohn zu bezahlen. Das sagt Hauke Behrendt. Er ist akademischer Rat am Institut für Philosophie an der Universität Stuttgart und forscht zu Inklusion und Exklusion. „Wenn wir jetzt einen Mindestlohn einführen, ohne etwas an den Rahmenbedingungen zu ändern, dann würde das auf Kosten der sonderpädagogischen Zusatzleistungen gehen, die auch wichtig sind“, sagt Behrendt. Damit meint er Angebote wie Betreuung oder Sport- und Musikkurse. Denn die Werkstätten sind eben nicht nur dafür da, behinderten Menschen Arbeit zu bieten, sondern übernehmen Betreuung und Förderung weit darüber hinaus. Behrendt sagt: Um den Menschen den Mindestlohn bezahlen zu können, müsste vor allem die staatliche Unterstützung für die Werkstätten ausgebaut werden.
Die Werkstatt-Räte befürchten, dass mit dem regulären Arbeitnehmerstatus die Schutzrechte der Beschäftigten wegfallen könnten
Das sieht auch die BAG WfbM ähnlich. Der Verband sagt, dass die Werkstätten auf eine dauerhafte Beschäftigung der behinderten Menschen ausgelegt seien. Sie sollten die Menschen vor allem in ihrer Entwicklung unterstützen.
Und auch unter den Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, sind sich nicht alle einig: Ihre Interessensvertretung, der „Werkstatt-Räte Deutschland e.V.“, distanziert sich in einer Stellungnahme von den Forderungen nach einem Mindestlohn und Arbeitnehmerstatus, die zum Beispiel Lukas Krämer aufstellt. Der Verein befürchtet, dass mit einem regulären Arbeitnehmerstatus auch die Schutzrechte, wie der Kündigungsschutz und die Arbeitsplatzgarantie, wegfallen würden.
Lukas Krämer arbeitet mittlerweile auf dem regulären Arbeitsmarkt. Noch während er in der Werkstatt beschäftigt war, hat er einen Youtube-Kanal gestartet. Auf „Sakultalks“ spricht er seitdem in Videos über die Situation in den Werkstätten und setzt sich für Inklusion ein. Außerdem arbeitet er für die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer von den Grünen. Krämer ist in ihrem Social Media-Team tätig und produziert für ihren Youtube- und Instagram-Kanal Videos und Bilder. Seit er nicht mehr in der Werkstatt arbeitet, sagt er, fühle er sich unabhängiger. Das liege auch daran, dass er jetzt mehr Geld zur Verfügung habe und nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen ist.
Aber diese Möglichkeit haben nicht alle Menschen mit Behinderung. Manche sind darauf angewiesen, dass sie in Werkstätten Arbeit und Betreuung bekommen. Wie könnten also Lösungen aussehen – für alle Mitarbeitenden, genauso wie für die Werkstätten?
Die Vereinten Nationen sagen: Behinderte Menschen sollten nach und nach in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Die Werkstätten sollten dabei nur eine Art Brücke sein. Dafür gibt es sogar eine eigenen UN-Konvention. Schon 2015 hat der Rat der UN der deutschen Regierung empfohlen, die Werkstätten nach und nach abzuschaffen und die rechtlichen Grundlagen zu verändern, da diese die Bedingungen der Konvention nicht erfüllen würden.
Auch Anne Gersdorff von „JOBInklusive“ betont, dass die Einführung eines Mindestlohns nur ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung, Wertschätzung und Selbstbestimmtheit behinderter Menschen wäre. Sie sagt: Die Werkstätten müssten schrittweise abgeschafft werden. „Wir müssen Möglichkeiten suchen, wie die Menschen anderweitig an Arbeit kommen können“, so die Referentin. Aber ist das realistisch?
Die Werkstätten sind rollenspezifische und räumliche Sonderwelten
Der Dachverband der Werkstätten sagt: Nein. Der Arbeitsmarkt sei noch nicht bereit, Menschen mit Behinderungen vollständig mit einzuschließen. „Ohne Werkstätten hätten viele Menschen mit Behinderungen gar keine Chance auf Arbeit und wären in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt“, so der Verband in einer schriftlichen Stellungnahme. Aber auch der Verband sagt, er setze sich seit mehreren Jahren für eine Verbesserung der Bezahlung ein – dafür brauche es allerdings vor allem neue Gesetze und Regeln für die Werkstätten. Um das umzusetzen arbeiten die Werkstätten mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen. Das Ministerium hat im August 2020 eine Studie veranlasst, die verschiedene Lohnmodelle entwickeln und bewerten soll – unter anderem auch die Zahlung des Mindestlohns. Dabei soll auch das derzeitige Anstellungsverhältnis und mögliche Alternativen genauer untersucht werden. Dazu sollen auch die Werkstattbeschäftigten befragt werden. Die finalen Ergebnisse sollen 2023 vorliegen.
Die Werkstätten sind rollenspezifische und räumliche Sonderwelten, erklärt der Inklusionsexperte Hauke Behrendt. Nicht nur, dass die Beschäftigten dort nicht voll am regulären beruflichen Leben teilhaben – sie werden in den Werkstätten ja auch gewissermaßen separiert. Das widerspricht dem Ziel, behinderte Menschen zu inkludieren. Denn Inklusion ist laut Behrendt ein Prozess, der bewirken soll, dass Menschen gleiche Teilnahmeverhältnisse haben. „Eine Rollendifferenzierung ist immer ein Inklusionsdefizit“, so Behrendt. Trotzdem müsse man bedenken, dass die Mitarbeitenden in den Werkstätten „bestimmte Bedürfnisse haben, auf die man eingehen muss und die andere Rechte erforderlich machen,“ so der Experte. Er sagt, es sei deshalb sehr wichtig, den Menschen weiterhin Betreuung und gleichzeitig ein gewisses Maß an beruflicher Teilhabe zu ermöglichen. Zudem müsse man zwischen dem Ideal der Inklusion und den Möglichkeiten, diese in der Praxis umzusetzen, unterscheiden.
In der Praxis wurden mit dem Bundesteilhabegesetz schon erste Alternativen zur der Anstellung in den Werkstätten geschaffen. Im Rahmen des sogenannten „Budget für Arbeit“ bezahlt der Staat bis zu 75 Prozent des Bruttolohns, wenn Firmen Menschen mit Behinderung einstellen – als Ausgleich für die eventuell geringere Leistung. Das steht im Bundesteilhabegesetz. Damit sollen Anreize geschaffen werden, behinderte Menschen einzustellen – auf dem regulären Arbeitsmarkt, mit einem regulären Arbeitsvertrag und regulärem Gehalt.
Wie diese Angebote von Unternehmen und Menschen mit Behinderung angenommen werden, ist noch unklar und soll zusammen mit den verschiedenen Modellen zum Arbeitsentgelt erforscht werden. Lukas Krämer möchte mit seiner Petition vor allem die Öffentlichkeit auf die Situation in den Werkstätten aufmerksam machen. „Die Petition geht solange, bis der Bundestag den Mindestlohn durchsetzt und das kann Jahre dauern”, sagt er.