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Verhüllungsverbot in Österreich
Seit dem 1. Oktober ist es offiziell: Österreich zieht blank – zumindest im Gesicht. Das neu in Kraft getretene Verhüllungsverbot verbietet jede Art von Maskierung in der Öffentlichkeit. Der Grund dafür ist wieder einmal die Sicherheit. Beziehungsweise die Burka. Denn eigentlich zielt das Gesetz auf den konservativ-islamischen Gesichtsschleier ab, bezieht sich aber auf Verhüllung aller Art. Es wurde bereits mehrfach angewandt – und neben ein paar Burka-Trägerinnen waren davon auch unerwartete Zielgruppen betroffen. Wir haben uns die absurdesten Fälle genauer angeschaut.
Clowns
Am 1. Oktober veranstaltete die „Clowns Army“ vor dem Parlament eine Demo mit Verkleideten und Verschleierten. Zwar griff die Polizei während der Veranstaltung nicht ein, aber als einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Maskierungen danach nicht sofort absetzten, gab es drei Anzeigen und 46 Ermahnungen.
Maskottchen
Auch die Promo-Maskottchen werden unruhig. Die verdienen immerhin ihren Lebensunterhalt damit, in der Öffentlichkeit verkleidet herumzulaufen. Eigentlich sollte das auch weiterhin möglich sein, denn für „künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen, (...) im
Rahmen der Sportausübung oder aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen“ ist die Verhüllung weiterhin erlaubt. Dennoch musste ein Hai-Maskottchen, das die Eröffnung einer Laden-Filiale in Wien begleitete, seine Maske ablegen. Bundespolizeisprecher Harald Sörös betonte gegenüber dem ORF, dass das aber nicht von den Polizisten selbst ausging: „Es war keine eigene dienstliche Wahrnehmung. Eine Person hat die Polizei gerufen wegen eines Vermummten.“
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das Ganze wohl ein Werbegag war: Eine Agentur hat die Aktion losgetreten, indem einer ihrer Mitarbeiter den Werbe-Hai verpfiffen hat. Natürlich ging es dabei nicht um den Fame, sondern darum, auf die „Absurdität des aktuellen Vermummungsverbots“ aufmerksam zu machen – ist doch klar...
Pferdemusiker
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Radfahrerin
Radfahrer, die sich der Kälte wegen den Schal bis über die Nase ziehen, sollten eigentlich auch eine Ausnahme sein dürfen. Dennoch wurde eine Radfahrerin in Wien angehalten und aufgefordert, ihren Mundschutz abzunehmen. Das Argument, dass ihr kalt sei, ließ der Polizist nicht gelten. Kältebedingte Verhüllung ist also offenbar erst bei sibirischen Bedingungen okay.
Kürbis-Provokateur
Absichtlich gegen das Gesetz verstoßen hat hingegen der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz. Er ist mit Kürbismaske und geldbeklebtem Sebastian-Kurz-Transparent vor dem Außenministerium vorgefahren und wurde prompt mit auf die Polizeiwache genommen. Das kam dem Millionär natürlich gelegen, der mit diesem Wirbel auf die Unsinnigkeit des Verbots aufmerksam machen wollte. Außerdem kündigte er an, alle wegen Gesichtsverhüllung verhängten Geldstrafen zu übernehmen.
Investigative Großtaten und vereitelte Anschläge hat das Verhüllungsverbot also bisher nicht mit sich gebracht. Stattdessen steigt durch angezeigte Clowns und angehaltene Radfahrer die Verwirrung: Wann ist es nun so kalt, dass ich meinen Schal hochziehen darf? Wie komme ich verkleidet zur Halloween-Party am anderen Ende der Stadt? Werde ich nie mehr die Chance bekommen, als Maskottchen Flyer zu verteilen? Darüber macht sich die Polizei selbst gerade ihre Gedanken. Ein „Spickzettel“ soll rund 20 Einzelfälle auflisten, die den Beamten im Außendienst als Orientierungshilfe dienen können. Zumindest in Sachen Halloween gab es bereits eine Klarstellung via Twitter:
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klim