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„Es geht um das Gefühl, Widerstand geleistet zu haben, wenn man erniedrigt wurde“

Foto: imago images; Bearbeitung: jetzt

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Ein weißer Polizeibeamter hat vergangene Woche einen Schwarzen Mann, George Floyd, in Minneapolis getötet. Mehrere Minuten lang kniete er auf Floyds Genick, obwohl dieser mehrmals „Ich kann nicht atmen“ und „Bitte tötet mich nicht“ rief. Empörung, Trauer und Wut hat das nicht nur in den USA ausgelöst, wo die Black-Lives-Matter-Bewegung wieder auf den Straßen protestiert. Auch in Deutschland haben erste Demonstrationen gegen Polizeigewalt und Rassismus stattgefunden

Denn auch hier erleben Schwarze Menschen und People of Color (verbotenes) Racial Profiling, aggressive Festnahmen und körperliche Gewalt seitens der Polizei – oder sterben in Polizeigewahrsam, wie im Fall Oury Jalloh. Repräsentative Zahlen dafür gibt es kaum, Polizeigewalt wird selten zur Anzeige gebracht. Zwar erlaubt die Gesetzeslage in Deutschland verdachtsunabhängige Polizeikontrollen offiziell nur in bestimmten Gebieten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert aber, die Gesetzgebung ermächtige die Polizeibeamt*innen dazu, „selektiv vorzugehen, ohne dabei das Verhalten einer Person zum Anlass ihrer Kontrolle nehmen zu müssen“. So würden automatisch äußerliche Merkmale zum Anlass werden.

Die „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“, eine Beratungsstelle für Betroffene, dokumentiert die bei ihnen vorgebrachten Fälle in der online zugänglichen „Chronik rassistisch motivierter Polizeivorfälle für Berlin von 2000 bis 2020“. Biplab Basu arbeitet dort seit zwanzig Jahren als Berater für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Im Interview erklärt er, warum es wichtig ist, sich als Betroffene*r zu wehren:

jetzt: Welche Menschen sind Ihrer Erfahrung nach besonders von „rassistischer Polizeigewalt“ getroffen?

Biplab Basu: Potenzielle Opfer von Polizeigewalt sind alle, die als nichtweiß gelten. Besonders betroffen sind junge Männer – 15 bis circa 40 Jahre alt. Eine Kontrolle ist aber unwahrscheinlicher, wenn ihre Kleidung bürgerlichen Normen entspricht. Wenn ich also einen Anzug und geputzte Lederschuhe trage, werde ich seltener überprüft – das ist aber keine Garantie.

Was genau bedeutet denn „rassistische Polizeigewalt“?

Zunächst einmal finde ich, dass jede polizeiliche Personenkontrolle eine bestimmte Form von Gewalt zum Ausdruck bringt – nicht zwingend nur eine körperliche. Wenn es das nicht wäre, dann wäre ich nicht verpflichtet, mich durchsuchen lassen, während ich einfach nur durch den Park laufe. Es ist eine systematische Kriminalisierung bestimmter Personen. Wenn Menschen in der Öffentlichkeit angehalten, durchsucht, befragt werden, ist das bloßstellend und sendet immer zwei Signale. Für die weiße Bevölkerung ist das Signal: Das sind die Kriminellen und wir schützen euch, wir sind eure Verbündeten. Und das andere Signal an die nichtweiße Bevölkerung lautet: Wir haben dich immer im Visier. Die Menschen, die zu uns kommen, spüren den Rassismus hinter den Polizeikontrollen, sie sind für sie alltäglicher als für weißdeutsche Personen. Uns erzählen die Menschen dann: „Das ist passiert, weil ich Schwarz bin“ oder „weil ich Türke bin“. 

„Das Wichtigste ist, die Gesetze und die eigenen Rechte zu kennen“

Welche Fälle sind Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?

Da denke ich sofort an einen irakischen Geflüchteten, der vor einer Unterkunft in Berlin 2016 durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Das Verfahren wurde eingestellt. Oder: Vater und Sohn mit türkischem Hintergrund. Die haben im Krankenhaus jemanden besucht. Im Foyer wurden sie plötzlich von Polizeibeamten in Zivil überwältigt, zu Boden gedrückt und verletzt. Der Grund war laut Polizei eine Verwechslung. Die beiden kamen zu mir, haben Anzeige erstattet. Aber aus dem Fall ist nichts geworden. Mich beschäftigen zahlreiche Fälle, in denen Polizeibeamte in Wohnungen eingedrungen sind, Menschen brutal zusammengeschlagen und krankenhausreif verletzt haben und trotzdem nicht verurteilt wurden. 

Was kann man überhaupt tun, wenn man das Gefühl hat, aus rassistischen Gründen von der Polizei ungerecht behandelt zu werden?

Das Wichtigste ist, die Gesetze und die eigenen Rechte zu kennen. Und man sollte keine Angst vor der Polizei haben. Man sollte immer in der Lage sein, logisch zu argumentieren. Das Problem ist: Wir lernen von klein auf, die Polizei als Autorität nicht infrage zu stellen.

Sollte man also bei einer Personenkontrolle Rassismus thematisieren?

Ja. Man sollte fragen: „Warum kontrollieren Sie ausgerechnet mich?“ Und wenn es keinen guten Grund gibt, dann kann man auch sagen: „Ich verweigere.“ Keinen aktiven Widerstand leisten, aber ins Gespräch kommen.

Und was bewirkt das?

Es bewirkt nicht immer, dass die Polizei Einsicht zeigt, sich sogar entschuldigt. Ich habe offen gestanden nicht viel Hoffnung, dass die Polizei daraufhin ihr Verhalten ändern wird. Trotzdem ist es sinnvoll, weil es den Betroffenen hilft. So bestätigt man sich selbst. Man analysiert den Rassismus aktiv. Und wer weiß: Wenn Polizisten immer wieder mit solchen Nachfragen konfrontiert werden, vielleicht denken sie irgendwann darüber nach.

„Ich halte es für die Verpflichtung jedes Bürgers und jeder Bürgerin, massive Gewalt zur Anzeige zu bringen“

Wie kann man sich als außenstehende Person in diesen Situationen verhalten?

Auch dann kann man die Polizeibeamt*innen direkt ansprechen und fragen: Was passiert hier gerade? Als Zeuge oder Zeugin kann man beispielsweise bei massiven Gewalttaten auch Anzeige erstatten. Man muss dafür nicht selbst betroffen sein. Ich halte es für die Verpflichtung jedes Bürgers und jeder Bürgerin, massive Gewalt zur Anzeige zu bringen. Sich einzumischen kann helfen. Man muss aber herausfinden, was für einen selbst in dem bestimmten Moment möglich ist. Ich kann Ihnen auch zwei Beispiele geben.

Ja, bitte.

An einem Sommernachmittag habe ich selbst beobachtet, wie Polizeibeamte einen Obdachlosen beim U-Bahn-Eingang „Kottbusser Tor“ in Berlin des Platzes verweisen wollten – mit einem Schlagstock. Ich habe sie gefragt, warum sie das machen und gesagt, dass er obdachlos ist und nun mal keinen anderen Platz hat. Sie haben versucht, mich zu überzeugen. Irgendwann haben sie aber aufgegeben und den Obdachlosen in Ruhe gelassen. Und: Im September 2018 wurde ein Schwarzer Mann von Polizeibeamten zum Auto gezerrt. Es handelte sich um einen mutmaßlichen Fahrraddieb. Er hat Widerstand geleistet, sie haben ihn dann zu mehreren gewaltsam am Boden fixiert. Menschen, die das mitbekommen haben, haben sich dort versammelt und angefangen, die Polizeibeamten zu fragen, warum sie das machen. Und sie haben angefangen zu filmen. Zufälligerweise war auch ein Filmteam von einem Sender dabei. Die Aufnahmen wurden dann veröffentlicht. Ein paar Tage später war der betroffene Mann bei mir in der Beratung. Ich habe ihn weitervermittelt an einen Anwalt. Leider hat sich der Mann dort aber irgendwann nicht mehr gemeldet. Ich glaube aber, dass es durch die Videos für seinen Fall aussichtsreich hätte werden können. 

„Die Wirklichkeit ist niederschmetternd“

Wie gehen Sie denn vor, wenn sich jemand zur Beratung bei Ihnen meldet?

Erst mal höre ich mir natürlich an, was der Person passiert ist. Ich stelle nicht infrage, was sie erlebt haben. Und dann frage ich sie, warum sie zu mir gekommen ist – ob sie zum Beispiel Anzeige erstatten will. Manche möchten tatsächlich nur jemandem davon erzählen oder haben nicht genug Energie für einen Prozess. Und das ist okay. Viele von ihnen haben große Angst. Die meisten Leute, die zu mir kommen, wollen aber etwas tun.

Und wie geht es dann weiter?

Ich unterstütze Menschen dabei, Anzeige zu erstatten – zum Beispiel online. Dann kläre ich sie darüber auf, was danach passieren wird. Man muss eine detaillierte Aussage machen. Da ist es sinnvoll, alle Beweismittel vorzulegen: Krankenhausberichte zum Beispiel. Ich kläre sie darüber auf, welche Dokumente notwendig sind. Dann wird die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Und die entscheidet, ob Anklage erhoben werden kann. Ich leite die Person dann an Anwälte oder Anwältinnen weiter. Am Ende entscheidet dann das Gericht. 

„Es gibt wenig zählbaren Erfolg“

Haben Sie denn Fälle erlebt, die im Gerichtsprozess für die betroffenen Personen erfolgreich liefen?

Jetzt möchte ich fast sagen: „Das schreiben Sie vielleicht lieber nicht“ (lacht). Aber ganz im Ernst: Die Wirklichkeit ist niederschmetternd. In meiner zwanzigjährigen Laufbahn habe ich vielleicht drei Fälle erlebt, in denen Polizeibeamte verurteilt wurden. Wenn Menschen das nun lesen, denken sie vielleicht im Vorfeld schon: Das bringt nichts, ich muss alles akzeptieren. Gewissermaßen ist es leider auch so. Es gibt wenig zählbaren Erfolg. Aber ich habe gelernt: Die meisten betroffenen Menschen, die fast täglich Polizeikontrollen aufgrund ihres Aussehens erleben, haben eine andere Definition von Erfolg. Für die ist es schon Erfolg, das nicht einfach hinzunehmen. Etwas dagegen zu tun und zu sagen: Ich habe gekämpft. Diese Menschen sind keine politischen Aktivist*innen, die ihren Kampf und Widerstand zelebrieren. Es geht nur um das Gefühl, Widerstand geleistet zu haben, wenn man erniedrigt wurde. Dieser Erfolg bleibt. Auch wenn es mir wehtut, dass es in der langen Zeit nicht mehr Fälle mit Verurteilungen gab.

Was sollte sich Ihrer Meinung nach denn verändern?

Der Kampf gegen rassistische Diskriminierung und Gewalt findet ja nicht nur in Bezug auf die Polizei statt, sondern auch auf die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Sie sollten unabhängiger voneinander arbeiten. Ich höre im Gerichtssaal so häufig die Frage: Warum sollten die Polizeibeamt*innen lügen oder dieses oder jenes tun? Aber es geht doch darum, herauszufinden: Haben sie gelogen oder dieses oder jenes getan?

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